10.02.2011, 12:45
Das Kennzeichen muss außen am Fahrzeug befestigt sein, die Position ist in der StVZO definiert. Ohne erlischt genaugenommen die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz. Und dass die Händler das machen ist Faulheit und kann für die auch richtig Ärger geben!
![[Bild: signeu.jpg]](http://www.dickmeiss.com/Twingofriend/Pics/forum/signeu.jpg)
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red...
