20.10.2010, 08:05
1. Frage: Ist die Forderung berechtigt?
2. Frage: Wäre ein Ratenzahlungsplan denkbar (dafür ist meist ein Formular dabei)?
Solange kein Gerichtsvollzieher bei ihm war, kann das inkasso-unternehmen nur fordern, aber nichts unternehmen.
Erst die Gerichtsvollzieherin kann Dinge "pfänden". Die werden dabei aber nicht mitgenommen. Sie bekommen nur eine Pfandmarke drauf, damit er die Dinge nicht verkaufen kann.
2. Frage: Wäre ein Ratenzahlungsplan denkbar (dafür ist meist ein Formular dabei)?
Solange kein Gerichtsvollzieher bei ihm war, kann das inkasso-unternehmen nur fordern, aber nichts unternehmen.
Erst die Gerichtsvollzieherin kann Dinge "pfänden". Die werden dabei aber nicht mitgenommen. Sie bekommen nur eine Pfandmarke drauf, damit er die Dinge nicht verkaufen kann.