28.03.2010, 20:51
Mir hat der Tüver explizit damals gesagt da ich dasselbe Problem hatte, dass hinten und vorne Pflicht ist. Gibts auch nen Gesetztestext dazu. Man muss abschleppen können und sich abschleppen lassen können. Ich habs anders gelöst und dafür auch keine hässlichen Löcher in der Stoßi, aber du wirst defintiv Probleme bekommen.
lg
ps:
§ 43 STVZO Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
Demnach müssen Twingos vorne und hinten nen Haken haben, da sie mehr als eine Achse haben und eine bestimmte Anhängelast haben!
lg
ps:
§ 43 STVZO Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
Demnach müssen Twingos vorne und hinten nen Haken haben, da sie mehr als eine Achse haben und eine bestimmte Anhängelast haben!