09.03.2010, 00:15
Es geht nur rein darum, dass ein Airbag Lenkrad für ein bestimmtes Auto entwickelt ist und da alle Twingos den gleichen Aufbau haben ist es rechtlich kein Problem die Lenkräder untereinander auszutauschen zumal sie ja schon einwandfrei auf die Lenksäule passen, egal in welcher Phase.
Fakten gibts dazu keine.
Aber ich kann ausm Nähkästchen plaudern:
Als ich meinen Unfall mit meinem Phase 1 Bj. 97 hatte haben die Airbags ausgelöst und ich war natürlich beim Renault Fuzzi und hab mir mal sagen lassen was ein neues Lenkrad kostet.
Da hat er mir den Preis genannt und ich fragte ihn, ob ich nicht auch ein Lederlenkrad ausm Initiale einbauen lassen könnte. Da meinte er nur: Ja klar, da spricht nichts dagegen wenn es auf die Lenksäule passt. Twingo bleibt Twingo und dem Airbag ist es egal in welchen Innenraum er platzt. Ob das nun Bj 1997 oder Bj. 2002 ist macht keinen Unterschied, da die Autos alle gleich aufgebaut sind.
Angesichts des Preises hab ich dann aber darauf verzichtet.
Rein rechtlich kein Problem.
Rein technisch passts auch.
Das einzige Problem, das auftauchen könnte wäre, dass das Airbagsteuergerät Ph. 1 den Airbag Ph. 3 nicht erkennt und dann einen Fehler ausspuckt. Aber wenn dem so sein sollte findet sich dafür bestimmt eine Lösung damit es fehlerfrei funktioniert. Wird wohl nur an einem Widerstand o.ä. liegen.
Fakten gibts dazu keine.
Aber ich kann ausm Nähkästchen plaudern:
Als ich meinen Unfall mit meinem Phase 1 Bj. 97 hatte haben die Airbags ausgelöst und ich war natürlich beim Renault Fuzzi und hab mir mal sagen lassen was ein neues Lenkrad kostet.
Da hat er mir den Preis genannt und ich fragte ihn, ob ich nicht auch ein Lederlenkrad ausm Initiale einbauen lassen könnte. Da meinte er nur: Ja klar, da spricht nichts dagegen wenn es auf die Lenksäule passt. Twingo bleibt Twingo und dem Airbag ist es egal in welchen Innenraum er platzt. Ob das nun Bj 1997 oder Bj. 2002 ist macht keinen Unterschied, da die Autos alle gleich aufgebaut sind.
Angesichts des Preises hab ich dann aber darauf verzichtet.
Rein rechtlich kein Problem.
Rein technisch passts auch.
Das einzige Problem, das auftauchen könnte wäre, dass das Airbagsteuergerät Ph. 1 den Airbag Ph. 3 nicht erkennt und dann einen Fehler ausspuckt. Aber wenn dem so sein sollte findet sich dafür bestimmt eine Lösung damit es fehlerfrei funktioniert. Wird wohl nur an einem Widerstand o.ä. liegen.
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