22.12.2009, 20:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2009, 20:53 von Broadcasttechniker.)
Und nochmal.
Eine Unterschrift ist sowas wie der Ausdruck deines Einverständnisses zu einem Vertrag.
Und zu einem Einverständnis kann niemand gezwungen werden. Entweder bist du einverstanden oder nicht. Punkt um.
Das gilt für alle Lebensbereiche.
Wenn du die Quittung für die Bargeldauszahlung nicht unterschreibst, gibt es natürlich kein Geld.
Wenn du den Arbeitsvertrag nicht unterschreibst, gibt es keine Arbeit, und so weiter.
Aber zwingen kann dich zu einer Unterschrift niemand.
Ne Knarre im Nacken wäre aber ein "überzeugendes" Argument, aber das ist auch nicht legal.
Ach was schreibe ich, hier steht es doch noch viel besser http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
Ist euch das nicht in er Schule beigebracht worden?
Mir übrigens auch nicht.
Es gibt ja den Spruch: Nicht für die Schule, sondern für's Leben lernen wir.
Für viele gilt: Nicht in der Schule, sondern durchs Leben lernen wir.
Und hoffentlich auch im Forum.
P.S.
Bei erneutem unverschuldetem Unfall sind die Vorschäden anzugeben, ebenso wie der Nachweis der Beseitigung.
Falsche Angaben führen zum Verlust der Ansprüche.
Die deutschen KFZ Haftpflichtversicherer tauschen sich desbezüglich aus.
Zum zu hohen Restwert:
Hat der Sachverständige Reparaturfreigabe erteilt, dann kaufe ein Ersatzteil mit Quittung.
Das gilt dann als angefangene Reparatur und der Versicherer kann dich nicht mehr zum Verkauf zwingen, bzw, horrende Abzüge machen.
Eine Unterschrift ist sowas wie der Ausdruck deines Einverständnisses zu einem Vertrag.
Und zu einem Einverständnis kann niemand gezwungen werden. Entweder bist du einverstanden oder nicht. Punkt um.
Das gilt für alle Lebensbereiche.
Wenn du die Quittung für die Bargeldauszahlung nicht unterschreibst, gibt es natürlich kein Geld.
Wenn du den Arbeitsvertrag nicht unterschreibst, gibt es keine Arbeit, und so weiter.
Aber zwingen kann dich zu einer Unterschrift niemand.
Ne Knarre im Nacken wäre aber ein "überzeugendes" Argument, aber das ist auch nicht legal.
Ach was schreibe ich, hier steht es doch noch viel besser http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
Ist euch das nicht in er Schule beigebracht worden?
Mir übrigens auch nicht.
Es gibt ja den Spruch: Nicht für die Schule, sondern für's Leben lernen wir.
Für viele gilt: Nicht in der Schule, sondern durchs Leben lernen wir.
Und hoffentlich auch im Forum.
P.S.
Bei erneutem unverschuldetem Unfall sind die Vorschäden anzugeben, ebenso wie der Nachweis der Beseitigung.
Falsche Angaben führen zum Verlust der Ansprüche.
Die deutschen KFZ Haftpflichtversicherer tauschen sich desbezüglich aus.
Zum zu hohen Restwert:
Hat der Sachverständige Reparaturfreigabe erteilt, dann kaufe ein Ersatzteil mit Quittung.
Das gilt dann als angefangene Reparatur und der Versicherer kann dich nicht mehr zum Verkauf zwingen, bzw, horrende Abzüge machen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen