26.06.2009, 18:07
das wäre ja eigentlich ein fall für eine rechtsberatung... aber die darf man ja als nichtjurist nicht geben. wenn du aber einen konsultieren solltest, dann würde er dir sicher sagen, daß das arglistige verschweigen eines unfallschadens dich zur rückabwicklung des vertrages berechtigt, leistung gegen leistung. um auf nummer sicher zu gehen benötigst du natürlich ein gutachten, das dir diesen unfall auch bestätigt. nicht, daß du als zierliches frauchen mit dem gewaltigen serienreserverad des twingos einfach überlastet warst... 
just kidding. wenn der wagen einen unfall hatte, dir aber als unfallfrei verkauft wurde, dann hast du ein wandlungsrecht. ES SEI DENN, du möchtest dich auf minderung oder nachbesserung einlassen. würde ich allerdings nicht machen, wenn ich an deiner stelle wäre. da wäre mein vertrauen in den verkäufer dann doch zu sehr angeknackst, als daß ich ihn dann auch noch mein auto flicken ließe.
mfg
sebi
p.s.: wenn der wagen mal eine neue heckklappe oder dergleichen bekommen hat oder nachlackiert wurde, ist das übrigens NICHT als unfallschaden anzugeben, selbst wenn es unfallfolgen sein sollten. klingt komisch, ist aber so.

just kidding. wenn der wagen einen unfall hatte, dir aber als unfallfrei verkauft wurde, dann hast du ein wandlungsrecht. ES SEI DENN, du möchtest dich auf minderung oder nachbesserung einlassen. würde ich allerdings nicht machen, wenn ich an deiner stelle wäre. da wäre mein vertrauen in den verkäufer dann doch zu sehr angeknackst, als daß ich ihn dann auch noch mein auto flicken ließe.

mfg
sebi
p.s.: wenn der wagen mal eine neue heckklappe oder dergleichen bekommen hat oder nachlackiert wurde, ist das übrigens NICHT als unfallschaden anzugeben, selbst wenn es unfallfolgen sein sollten. klingt komisch, ist aber so.