26.06.2009, 13:00
Hallo,
ich gehöre seit 2 Wochen zu den Glücklichen, die sich für einen schmalen Obulus einen netten Twingo gekauft hat.
Leider bin ich Laie und habe auch so nicht sehr viel Ahnung von Autos.
ich habe den Twinni für 1290,-€ beim Händler gekauft, der den Wagen mit der Option im Auftrag eines Kunden verkauft.
Der Twinni ist 1. Hand, scheckheftgepflegt, 155000 km, Bj. 10/98, diverse Extras usw.
Bei www.mobile.de ist er als unfallfrei angeboten worden, der Händler hatte auch nix gesagt und ich habe auch so nix gesehen, daß etwas gemacht wurde.
Außer ein paar Roststellen hat der Wagen keine Mängel.
Nun wollte ich den Kleinen mal richtig putzen, und holte sehr schwerlich das Reserverad raus.
Ist doch nicht normal, oder? Ein Bekannter, hatte es auch gesehen und der Wagen hat, so wie es aussieht ein Heckschaden gehabt.
Ich könnte echt heulen!
Laut Vertrag ist eine Rückgabe, Umtausch oder Gewähr ausgeschlossen.
Wie sieht es rechtlich aus?
Eigentlich möchte ich ihn ja gar nicht wieder hergeben, kann ich trotzdem eine Reparatur oder Minderung des Kaufpreises erwarten?
Gruß Nadine
ich gehöre seit 2 Wochen zu den Glücklichen, die sich für einen schmalen Obulus einen netten Twingo gekauft hat.
Leider bin ich Laie und habe auch so nicht sehr viel Ahnung von Autos.
ich habe den Twinni für 1290,-€ beim Händler gekauft, der den Wagen mit der Option im Auftrag eines Kunden verkauft.
Der Twinni ist 1. Hand, scheckheftgepflegt, 155000 km, Bj. 10/98, diverse Extras usw.
Bei www.mobile.de ist er als unfallfrei angeboten worden, der Händler hatte auch nix gesagt und ich habe auch so nix gesehen, daß etwas gemacht wurde.
Außer ein paar Roststellen hat der Wagen keine Mängel.
Nun wollte ich den Kleinen mal richtig putzen, und holte sehr schwerlich das Reserverad raus.
Ist doch nicht normal, oder? Ein Bekannter, hatte es auch gesehen und der Wagen hat, so wie es aussieht ein Heckschaden gehabt.

Ich könnte echt heulen!
Laut Vertrag ist eine Rückgabe, Umtausch oder Gewähr ausgeschlossen.
Wie sieht es rechtlich aus?
Eigentlich möchte ich ihn ja gar nicht wieder hergeben, kann ich trotzdem eine Reparatur oder Minderung des Kaufpreises erwarten?
Gruß Nadine