02.03.2009, 22:20
Zitat:Jup, siehe §52(1) StVZO... gibt nur noch eine Vorschrift zur Schaltung in Verbindung mit Abblendlicht wenn sich die Leuchten weiter als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt befinden.
D.h.!?
Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!