20.01.2009, 12:14
hallo
noch etwas senf dazu:
natürlich ist das ein tragendes teil, was denn sonst.
tragende teile dürfen aber auch geschweisst werden:
individuelle herstellervorschriften (kann natürlich auch verbot sein) müssen halt beachtet werden.
abhängig vom material (z.B. moderne hochfeste stähle - dürfen teilweise nur gelötet werden)
schweissnaht meist nur überlappend - schweissverfahren etc.
gibt halt zu viel zu beachten, deshalb besser hände weg.
fahrzeug verliert bei nichtbeachtung betriebserlaubnis.
die verbreitete meinung "schweissverbot an tragenden Teilen" steht in keinem gesetz, ist aber zweckdienlich.
wenn renault es selbst macht, kennen sie die herstellervorschrift!
man hüte sich allgemein vor der ansicht "wenns durch´n tüv ist ist´s ok"
im haftungsfall ist immer der in der verantwortung der den murks veranlasst hat - niemals tüv, dekra....
gruss manfred
noch etwas senf dazu:
natürlich ist das ein tragendes teil, was denn sonst.
tragende teile dürfen aber auch geschweisst werden:
individuelle herstellervorschriften (kann natürlich auch verbot sein) müssen halt beachtet werden.
abhängig vom material (z.B. moderne hochfeste stähle - dürfen teilweise nur gelötet werden)
schweissnaht meist nur überlappend - schweissverfahren etc.
gibt halt zu viel zu beachten, deshalb besser hände weg.
fahrzeug verliert bei nichtbeachtung betriebserlaubnis.
die verbreitete meinung "schweissverbot an tragenden Teilen" steht in keinem gesetz, ist aber zweckdienlich.
wenn renault es selbst macht, kennen sie die herstellervorschrift!
man hüte sich allgemein vor der ansicht "wenns durch´n tüv ist ist´s ok"
im haftungsfall ist immer der in der verantwortung der den murks veranlasst hat - niemals tüv, dekra....
gruss manfred