01.11.2008, 09:39
Bitte beachten!
ansonsten: falls der händler dich darauf hingewiesen hat, das er wasser zeiht hast du ein problem. falls nicht, und das problem lässt sich partout nicht lösen, dann würde ich minderung oder sogar wandlung vom händler verlangen. gebrauchtwagen hin oder her, als gewerblicher händler steht er in der pflicht. ich würde darum erstmal gar nicht so viel selber machen, sonder ihm den wagen hinstellen und verlangen, daß er sich kümmert.
mfg
sebi
ansonsten: falls der händler dich darauf hingewiesen hat, das er wasser zeiht hast du ein problem. falls nicht, und das problem lässt sich partout nicht lösen, dann würde ich minderung oder sogar wandlung vom händler verlangen. gebrauchtwagen hin oder her, als gewerblicher händler steht er in der pflicht. ich würde darum erstmal gar nicht so viel selber machen, sonder ihm den wagen hinstellen und verlangen, daß er sich kümmert.
mfg
sebi