02.10.2008, 16:40
Also wenn vorher Seitenairbags drin waren, darfst du die weder austauschen oder weglassen. Da sagt der TÜV ganz klar "NÖ". Kannste hier im Forum oft genug nachlesen. Aus den Fahrzeugpapieren austragen geht bei Sicherheitsrelevanten Teilen nicht.
Was meinst du mit "Ist natürlich auch ein Franzose!!!" ?
Wenn das Fahrzeug früher in Frankreich zugelassen war, könnte es sein, dass die Seitenairbags nicht in den Papieren stehen.
Was meinst du mit "Ist natürlich auch ein Franzose!!!" ?
Wenn das Fahrzeug früher in Frankreich zugelassen war, könnte es sein, dass die Seitenairbags nicht in den Papieren stehen.