04.06.2008, 12:08
ne, es ist so. das lenkrad an sich hat eine ABE für den twingo alle bis BJ 2001, genauso wie die nabe! das bedeutet meines erachtens nach, dass man es ohne weiteres einbauen darf, wenn beides ABE hat, es gibt auch keine auflage außer das baujahr muss stimmen. von demher wenn beides ABE hat und keine auflagen da sind, muss es ja genehmigt sein, oder? was ich auch überlegt hab, ob man evtl das vorhandene lenkrad bearbeiten kann, mit leder und kleinen alu blechen. ich werd mal ein bild bearbeiten, nach meinen vorstellungen. ich meine wenn ich den äußeren rand mit leder bespanne, und die drei stege in richtung lenkrad mitte mit alu bearbeite, ob folie, spray oder ähnlichem, das ist ja erlaubt, nehm ich an? oder liege ich falsch? das lenkrad ist so auch nicht schlecht, es ist klein, sieht sportlich aus, ist aber einfach nur schlicht, von der farbe und dem material finde ich