01.03.2003, 18:05
wenn man die türbeleuchtung mit lampen oder leds am fahrzeugunterboden verbuindet und diese nur angehen, wenn man die tür aufmacht, zählt das ganze als einstiegshilfe und das muss der tüv durchgehen lassen.
(quelle: adac vom ... keine ahnung mehr... )
(quelle: adac vom ... keine ahnung mehr... )