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Was sagt der Tüv dazu... - Druckversion

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Was sagt der Tüv dazu... - new_baby - 09.02.2003

wenn ich sachen an meinem Auto hab, die man nicht dran haben dürfte (beleuchtete spritzdüsen, strobo front blitzer, Leuchtstoffröhren im innenraum)?

Kann der kleine deshalb durchfallen, oder geht die des nix an?

Gruß Johannes


- Chris - TFNRW - 09.02.2003

So wir er dann ist, ist er nicht zulässig und Du würdest kein TÜV bekommen. Teile ohne ABE lassen ja generell mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.


- DerKlausi - 09.02.2003

die könnten dir (je nach qualität des Rechtsanwaltes) bei nem unfall einen strick daraus drehen, auch wenn der umbau eigentlich nichts damit zu tun hat. alleine die tatsache, das dadurch ja die betriebserlaubnis ungültig ist, macht dich zum schuldigen, denn du hättest ja nicht fahren dürfen.


- new_baby - 09.02.2003

also ne blaue led auf der kühlerhaube reicht zum erlöschen der betriebserlaubnis?
das würde ich stark anzweifeln, ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass zusatzbeleuchtung solange "erlaubt" ist, wie sie nicht behindert oder den Verkehr gefährdet.

Und wenn jede veränderung zum erlöschen der betriebserlaubnis führt, währe ja schon ne Anlage verboten, und dass isse eindeutig nicht, solange man das Martinshorn noch hört.

Wenn ich mich irre sagts mir bitte.

Gruß Johannes


- Raptor - 10.02.2003

new_baby schrieb:Wenn ich mich irre sagts mir bitte.

Du irrst dich. Wink

Hab grad zwar keinen Text zur Hand der das belegen könnte,
aber es ist nunmal so, dass auch einfache LED-Spritzwasserdüsen
die Betriebserlaubnis deines Wagens erlöschen lassen.
Is zwar Mist, is aber so. Evil or Very Mad

Gruß,
Rap


- Chris - TFNRW - 10.02.2003

Naja, mit der Anlage: veboten ist die nicht, weils auch Leute gibt die in normaler Lautstärke Musik hören Smile

Aber schau ma: wenn die Musik zu laut ist kannste ein Bussgeld kriegen. Rate mal warum.

Beleuchtung aussen ist so ein Killefitz denkt man ja, LEDs können aber auch gut blenden wenn man genau reinschaut. Gut, ist weit ausgeholt aber die Dinger sind halt net erlaubt.


- sebi - 10.02.2003

nu macht dem armen kerl doch keine angst! fallsu etwas wie strobos oder leds an der karre hast und in einen unfall verwickelt wirst, muß erstmal bewiesen werden, daß die teile für den unfall ursäcglich waren. soll heißen: bremsen versagen = keiner kann idr was wegen strobos. ANDERS ist das allerdings wenn du einen unfall verursachst und der andere sagt du hättest ihn mit irgendwas geblendet. verlust der versicherung und aller wahrscheinlichkeit nach alleinschuld vor gericht. darum überleg ich immer noch ob ich die strobos bei mir im wagen wirklich einbauen soll.
mfg
sebi


- battle.rat - 10.02.2003

Ganz so einfach ist es leider nicht... Beispiel: Du trinkst ein Bierchen und fährst eine Stunde später mit dem Auto nach hause, bist voll fahrtüchtig sagen wir 0,05 Promille (weiß nicht ob das jetzt rechnerisch so stimmt, ist halt nur ein Beispiel)... jemand fährt dir in die Karre... wer ist schuld? Klarer Fall? Denkste! Denn du könntest durchaus eine Teilschuld dranbekommst, weil du nicht beweisen kannst, dass der Unfall ohne das Bier ebenfalls stattgefunden hätte...
Du verstehst, worauf ich hinaus will? Man kann Dir aus jederlei nicht zugelassener Veränderung am Wagen einen Strick drehen, wenn man es klug anstellt. Zugegeben, das Beispiel hinkt etwas, aber man sollte die Sache nicht verharmlosen. Die Sachlage ist nämlich alles andere als klar und damit kannst du sowohl Glück als auch Pech haben. Mir wäre es das nicht wert.
Gute Fahrt Very Happy


- new_baby - 10.02.2003

neue erkenntnis *g*

Zitat eines Streckenpostens in ner Kontrolle: "Im normalfall kostet es sie 25€ wenn wir sie mit den Blauenspritzdüsen anhalten, aber da ich die auf meinem Privaten auto auch drauf hab, lass ichs nochmal durchgehen." zitat ende *g*

Gruß Johannes


- Alexx - 11.02.2003

battle.rat schrieb:... weil du nicht beweisen kannst, dass der Unfall ohne das Bier ebenfalls stattgefunden hätte...
Es kann aber auch KEINER das Gegenteil beweisen Rolling Eyes


- battle.rat - 11.02.2003

Wie gesagt, du kannst Glück oder Pech haben. Es hat vor deutschen Gerichten schon beides gegeben.


- Alexx - 11.02.2003

sebi schrieb:wenn du einen unfall verursachst und der andere sagt du hättest ihn mit irgendwas geblendet. verlust der versicherung und aller wahrscheinlichkeit nach alleinschuld vor gericht.
Wenn du einen Unfall verursachst, bist du sowieso "alleinschuld" Smile.
Die Versicherung ( Haftpflicht ) bezahlt und kann eventuell Regress
fordern ( HÖCHSTENS 5000 Euro ), wobei ich es bis jetzt noch nicht erlebt
habe, dass jemand von der Versicherung sich für das Auto interissiert hat
( hatte schon den einen oder anderen Unfall verursacht Embarassed ). Anders
ist es wenn du unverschuldeten Unfall hast, oder die Schuldfrage nicht
klar ist... ( allerdings : ein Kumpel von mir hatte einen unverschuldeten
Unfall und hatte nicht eingetragene Felgen/Reifen drauf - hat auch kein
Schwein interissiert )


- Krapfen2001 - 01.03.2003

nen kumpel hat mir erzählt, das, wenn die lampen an das türlicht gekoppelt sind, d.h. wenn die nur angehen wenn man die tür aufmacht, bekommt man die auch eingetragen. das gilt für unterbodenbeleuchtung und ich denke mal auch spritzwasserdüsen mit LED.


- Chris - TFNRW - 01.03.2003

Zumindest bei der Unterbodenbeleuchtung ist das korrekt! Wie das mit den Wischdüsen ist weiss ich net, ist aber dann auch gut möglich.


- patrick - 01.03.2003

wenn man die türbeleuchtung mit lampen oder leds am fahrzeugunterboden verbuindet und diese nur angehen, wenn man die tür aufmacht, zählt das ganze als einstiegshilfe und das muss der tüv durchgehen lassen.

(quelle: adac vom ... keine ahnung mehr... )