09.02.2003, 23:28
also ne blaue led auf der kühlerhaube reicht zum erlöschen der betriebserlaubnis?
das würde ich stark anzweifeln, ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass zusatzbeleuchtung solange "erlaubt" ist, wie sie nicht behindert oder den Verkehr gefährdet.
Und wenn jede veränderung zum erlöschen der betriebserlaubnis führt, währe ja schon ne Anlage verboten, und dass isse eindeutig nicht, solange man das Martinshorn noch hört.
Wenn ich mich irre sagts mir bitte.
Gruß Johannes
das würde ich stark anzweifeln, ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass zusatzbeleuchtung solange "erlaubt" ist, wie sie nicht behindert oder den Verkehr gefährdet.
Und wenn jede veränderung zum erlöschen der betriebserlaubnis führt, währe ja schon ne Anlage verboten, und dass isse eindeutig nicht, solange man das Martinshorn noch hört.
Wenn ich mich irre sagts mir bitte.
Gruß Johannes