04.08.2002, 17:29
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe....wenn ich nachts in der gegend rumfahre und meine Blinker sind auch "daueran"...und die bullen sehen mich damit.....dann ist Polen offen (und das nur weil ich die Bullen nicht gesehen hab....bzw nicht schnell genug war den schalter aus zu machen)
Was ist denn wenn man in den Kasten in dem die blinker sind eine zusätzliche etwas schwächer leuchtende Glühbirne einbaut und die mit einem Schalter im Cokpit verknüpft. Dann wäre der Blinker auf "daueran" würde aber beim abbiegen trotzdem blinken (und da die Blinkerbirnchen stärker leuchten, würde das auch auffallen)
Ich weiß nur nicht wie das rechtlich aussieht.....vielleicht kann mir da wer weiterhelfen
Was ist denn wenn man in den Kasten in dem die blinker sind eine zusätzliche etwas schwächer leuchtende Glühbirne einbaut und die mit einem Schalter im Cokpit verknüpft. Dann wäre der Blinker auf "daueran" würde aber beim abbiegen trotzdem blinken (und da die Blinkerbirnchen stärker leuchten, würde das auch auffallen)
Ich weiß nur nicht wie das rechtlich aussieht.....vielleicht kann mir da wer weiterhelfen