08.05.2006, 06:11
Zitat:Felgen MIT!!!! Tieferlegung müssen NOCHMALS eingetragen werden, und zwar nach Paragraph 21 Absatz blablabla, steht extra im Gutachten von Federn / Fahrwerk sowie in denen deiner Reifen / Felgen Kombi.
Es ist Paragraph 19.3..

Ich glaube, der Grund, warum das bei dir nicht nötig war Raini, war die Reifengrösse: 185/50/R13.. da ist die Abweichung viel geringer als bei 195/40/R14. Als ich beim alten Wagen die 195/45/R13 hab eintragen lassen, wollte der TÜV von ner Tachoangleichung aber auch nix wissen..
MFG
Karsten
Satzzeichen retten leben!!! (Komm, wir essen Oma! // Komm, wir essen, Oma!)