07.05.2006, 10:31
ALso ich hab das Gutachten jetzt vor mir liegen:
1. Ist das Auflage 12
2. Schreibe ich jetzt genau rein was hier steht:
Fahrzeuge ohne Geschwindigkeitsgeber (Impuls vom ABS-Steuergerät):
MIttels des Renault-Diagnosegerätes (NXR oder CLIP) muss der serienmässig eingestellte Indexwert mit dem Befehl "Programmierung Raddurchmesser" auf Indexwert "00" umgestellt werden. Nach dieser Umstellung entspricht das umgerüstete Fahrzeug den Anforderungen der Richtlinie 75/443/EWG hinsichtlich der zulässigen Tachoabweichung.
Die ordnungsgemässe Durchführung ist auf dem Bestätigungsschreiben zu dokumentieren.
Danke schonmal für Antworten
mfg titus
1. Ist das Auflage 12
2. Schreibe ich jetzt genau rein was hier steht:
Fahrzeuge ohne Geschwindigkeitsgeber (Impuls vom ABS-Steuergerät):
MIttels des Renault-Diagnosegerätes (NXR oder CLIP) muss der serienmässig eingestellte Indexwert mit dem Befehl "Programmierung Raddurchmesser" auf Indexwert "00" umgestellt werden. Nach dieser Umstellung entspricht das umgerüstete Fahrzeug den Anforderungen der Richtlinie 75/443/EWG hinsichtlich der zulässigen Tachoabweichung.
Die ordnungsgemässe Durchführung ist auf dem Bestätigungsschreiben zu dokumentieren.
Danke schonmal für Antworten
mfg titus