04.09.2005, 22:47
COE-OH 33 schrieb:Tja, leider kann ich ihn nicht zum Verkauf anbieten, da das über die Versicherung der "Täterin" läuft und der Wagen über einen Gutachter in irgendeinen "Pool" kommt, wo dann "seriöse" Kfz-Verwerter bieten.
öhm, das ist so nich richtig. der gutachter fragt verschiedene autofirmen an, nach dem preis, den sie bieten würden. den höchsten zieht sich dann die versicherung raus und berechnet zwischen wiederbeschaffungswert (ein auto wie deins im selben zustand mit schwacke usw.) und restwert (dein auto wie es jetzt die firmen kaufen würden) die differenz. d
iesen wert zahlen sie dir aus oder nur einen teil davon (je nach deiner mitschuld). die mehrwertsteuer behalten sie natürlich ein, denn beschissen wird wo nur geht.
das heißt aber nicht, das du das fahrzeug an eine dieser autofirmen verkaufen musst. so wars zumindest bei mir. ich hab ihn dann bei meinen renault-händler abgegeben und damit nen neues auto angezahlt.
Jeder für jeden und der TÜV gegen alle