08.05.2004, 19:52
ich KÖNNTE mich jetzt hier über den straftatbestande des betrugs auslassen, aber das würde schätzungsweise mehrere tage dauern und dann wäre immer noch nicht alles gesagt. ABER: es ist so, daß die darstellung des angebots, wie sie samt bildern in der ebay liste steht den käufer dazu verleiten soll, in der annahme zu bieten, einen unfalltwingo inclusive des funktionsfähigen motors usw usw zu kaufen. nach der gesamten darstellung des angebots ist das auch die absicht des verkäufers. und sieht man dann noch, daß bereits ein preis von 127 euronen FÜR EINEN BESCHEUERTEN SERIENWAGENHEBER erzielt worden ist, ist glasklar zu schließen, daß dieser mensch die unaufmerksamkeit und / oder unwissenheit des sich im auktionsrausch befindlichen käufers ausnutzen will, um sich an dem von ihm zu bezahlenden kaufpreis zu bereichern. schimpft sich in der juristerei betrug, vergehen strafbar gem. § 263 I StGB.
mfg
sebi
mfg
sebi