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Einige haben ihre WFS aus diversen Gründen deaktiviert.
Dass das nach StVZO nicht zulässig ist, ist sicher auch hinreichend bekannt.
In einem BMW Forum meinte aber eben jemand folgendes:
(Und wenn dem wirklich so ist, kann es doch für viele zum Problem werden, sobald die Plakette dadurch verwehrt wird)
"Jop sobald die Tüvstelle den OBD Anschluss dran macht, ist EWS Delete erkannt. Es reicht schon der Kommunikationsfehler zwischen DME und EWS um einen Schweren Mangel ab zu legen. Sobald die Software der Tüvstelle aktuell ist, geht das vollautomatisch. Der Fehler lässt sich auch nicht mehr unterdrücken.
Rein rechtlich erlischt beim EWS Delete die Fahrzeug BE da es die Fahrzeuge nicht Ohne EWS gab. Der Versicherung muss das ebenso mitgeteilt werden, weil ansonsten kein Versicherungsschutz besteht."
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Mag ja sein, wird bei den Twingo C06 erst gar nicht erkannt.
Das IR Wegfahrsperrengerät lässt sich noch nicht einmal auslesen weil es nicht am Diagnosebus hängt.
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Mir hat mal ein DEKRA Prüfer gesagt, die Wfs ist nicht prüfungsrelevant.
Bleibt gesund und haltet bitte Abstand
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Mir gehts hauptsächlich um den Kangoo von meinem Vater.
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Nicht das es demnächst Probleme gibt beim TÜV.
Laut StVZO ist die WFS eine Sicherheitseinrichtung, und die sind ja immer TÜV-relevant
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Gestern, 13:11
Verstehe Deine Bedenken.
Aber warum sollte der TÜV bei dem Wagen ein Diagnosegerät anschliessen? Da würde ich mir keine Gedanken machen. Ich habe die WFS bei meinem kleinen auch deaktivert (Infrarotschlüssel defekt). War kein Thema bei der letzten Prüfung.
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Für die AU wird immer ein Diagnosegerät angeschlossen.
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Ja.
außer meinem BMW sind alle Fahrzeuge im Fuhrpark BJ>2000 :/
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