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Juristen hier?`Arbeitsrecht, Verträge, Kündigung...
#1
Hi, ich hab grad kleine Differenzen mit meinem Arbeitgeber bzgl. meiner Kündigung und dem Resturlaubsanspruch, kennt sich jemand damit aus?
Gruß
Tobi

Mein Silberpfeil GT =)

Am Öl kanns nicht liegen...war ja keins drin Cool
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#2
ZZTwingo1 
Kommt darauf an in wie weit wem Gekündigt ist, sprich in Krankheit oder Weil die Firma dicht macht oder oder.


Hatte soeinen Fall erst kürzlich.
Bitte mehr Info.


Solltest Du gekündigt worden sein, sofort zum Anwalt und Kündigunsschutzklage einreichen.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzklage
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#3
Nein Very Happy ich habe gekündigt, weil ich wieder zur Schule gehen werde.

Es geht um differenzen im Resturlaub. Mein Stand waren ein Jahresurlaub von x Tagen +x Tage aus dem Vorjahr Stand Gehaltsabrechnung April. Nun habe ich den Jahresurlaub/2 gerechnet daraus ergibt sich anteiliger Urlaub 2013 plus Resturlaub aus VJ. Diesen Resturlaub hab ich kurz vorgerechnet in meiner Kündigung und eingetragen "Resturlaub X wird von xx.xx bis xx.xx genommen"

Diese Kündigung wurde so vom AG unterzeichnet.

Nun fällt ihm zwei Tage vor beginn des Resturlaubes ein, dass es Probleme gab vor 3 Jahren mit der Abrechnung und dass sein Programm die Tage nicht richtig berechnet, die Buchhaltung die Tage falsch eingetragen hat, die Tage im Kalender falsch gesetzt waren und sowieso die Gehaltsabrechnung nicht zuverlässig ist...und hat die Listen schöngerechnet, diverse Urlaubslisten aus vergangenen Jahren angeglichen und möchte mir nun 5 Tage weniger geben als ursprünglich in der Kündigung unterzeichnet wurden...

Ist die Unterschrift auf der Kündigung bindend? Kann ich mich darauf berufen, dass diese Kündigung von beiden Seiten so unterzeichnet wurden? Er hätte sie ja ändern lassen können, wenn die Angaben fehlerhaft wären, ich unterzeichne ja erst mal nichts mit dem ich nicht einverstanden bin?

Oder kann er sich an seinen geänderten Listen nun festhalten und behaupten SEINE berechnungen sind korrekt...da ist die beweislast recht kritisch und dünn, daher wäre es mir lieber wenn es einen Paragraphen gäbe auf den ich mich einfach mit der Unterschrift berufen kann auf der Kündigung. Alles andere geht schon in den Bereich "sind das nun offizielle Dokumente, sind sie ohne Unterschrift gültig, was wurde wo und wie im nachhinein geändert..."
Gruß
Tobi

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#4
Wenn die Fa groß genug ist, dürfte sie einen Betriebsrat haben.
Ist dem so, dann ist das dein erster Weg.

So kurzfristige Änderungen in Persönlichen Akten haben schon einen
sehr seltsamen beigeschmack...

Einerseits: Bis zu einer Einigung werden garantiert mehr als 2 Tage benötigt werden.
Andererseits: Mann kann sich seinen "Urlaub" auch anderweitig besorgen, wenn der AG blöd macht...
Ja, letzteres ist nicht die feine englische und sollte nur genutzt werden, wenn du mit diesem AG nie mehr was
zu tun hast.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#5
ZZTwingo1 
Wenn du Rechtsschutz hast, gehe zum Anwalt. Normal gibt es das nicht was vor 2,5 Jahre war ist eigentlich als Verjährt. Ich Persönlich würde da nix unterzeichnen.

Kurz zum Urlaub.

Entscheidend ist nämlich die §§ 3 und 5 BUrlG.
Danach hast Du zu Beginn eines Kalenderjahres (nach Ablauf der einmaligen Wartezeit von 6 Monaten) einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Dieser wird nur anteilig reduziert auf 1/12 des Jahresurlaubes pro gearbeitetem Monat, wenn Du in der ersten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidest.
Ansonsten verbleibt es bei einem Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, so wie vertraglich vereinbart. Ist vertraglich nichts vereinbart, gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Tagen (bei 6-Tage-Woche) und 20 Tage (bei 5-Tage-Woche).

Der AG kann abweichende Regelungen treffen bzgl. dem freiwillig gewährten Urlaubsanspruch. Er kann diesen jedoch nicht unter die gesetzlichen Mindestbestimmungen reduzieren (s. § 13 BUrlG).
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#6
Kein Jurist, aber BR.
Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr, d. h. Urlaub kann nicht stillschweigend ins kommende Jahr mit genommen werden, das bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers und auch nur dann, wenn dringende betriebliche Gründe dafür ausschlaggebend waren (EuGH Az.: C-214/10)
Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, d. h. drei volle Jahre nach dem Datum, an dem der Anspruch oder Nichtanspruch entstanden war (BAG AZR 652/10)
Vermutlich hast du einen Anspruch von

Urlaubsanspruch 2013 / 12 * Anzahl der Monate in 2013, die du im Unternehmen bist

Ich bezweifle allerdings, dass dein AG mit seiner Unterschrift deine Eintragungen im Kündigungsschreiben vorbehaltslos akzeptiert hat, es dürfte vielmehr so sein, dass die Unterschrift nur dokumentiert, dass er die Kündigung fristgerecht erhalten hat und damit der Austrittstermin feststeht.

Andererseits, wenn der AG jetzt plötzlich behauptet, dass seine komplette Lohnbuchhaltung nicht zuverlässig sei, dann ist das sein Problem.
Bin mir allerdings nicht sicher, ob dein Urlaub aus dem Vorjahr noch besteht, auch wenn das in der Gehaltsabrechnung April so drin stehen mag.
Im Übrigen, Kündigungsschutzklage nutzt bei Eigenkündigung natürlich gar nichts, trotzdem kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hier helfen, lohnt sich aber nur, wenn du Rechtsschutz hast, evtl. über deine Gewerkschaft. Selbst zahlen, das Risiko würde ich nicht eingehen, die möglichen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den 5 Tagen Urlaub, die du dir erhoffst. Ein Anwalt will als erstes mal rund 200 - 300 Euro haben, bevor er überhaupt tätig wird, jedes Schreiben kostet, jede Kopie, jedes Telefonat- Und wenn es zur Klage kommen sollte, hast du keine Garantie, dass das Gericht nicht doch dem Arbeitgeber folgt und deine Ansprüche ablehnt.
Angenommen, du hast ein Monatsgehalt von 3.000 Euro, dann beläuft sich der Streitwert auf 9.000 Euro. Das sind dann Gerichtskosten von rund 362 Euro.
Zusätzlich entstehen bei diesem Streitwert Anwaltskosten von 1.122,50 netto (bei strittiger Entscheidung, also Urteil) bzw. 1.571,50 netto bei einem Vergleich, jeweils zzgl. 19% MwSt.

An deiner Stelle würde ich die 5 Urlaubstage in den Kamin schreiben und in Gedanken den Mittelfinger heben. Krank machen ist keine gute Idee, das müsstest du vor dem Urlaubsantritt machen, danach bist du nicht mehr in der Firma angestellt und die Lohnfortzahlung greift nicht. Vor dem Urlaubsanspruch krank machen könnte dazu führen, dass der AG keine Lohnfortzahlung leistet und du wieder per Anwalt versuchen müßtest, die Bezahlung für die 5 Tage zu bekommen - Kosten siehe oben.

Also, Zähne zusammenbeißen und durch - und daran denken:
Jeder hat soviel Recht wie er Macht hat und ich denke, dein AG hat mehr Macht als du. Das Recht ist eine Hure und geht zu dem, der am meisten bezahlt
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min

265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)


https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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#7
Für die letzten beiden Sätze gibt´s von mir ein dickes danke

Damit man Streitigkeiten im Allgemeinen etwas gelassener sehen kann, rate ich immer zu
einer vernünftigen Rechtsschutz. Meiner Meinung nach, heut zu Tage genau so wichtig wie
die Privathaftpflicht.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#8
Ich brech ab...jeder sieht den sachverhalt anders. Mir gehts ums prinzip. Der ag weiß seit 4wochen davon und kommt jetzt zwei tage vor urlaubsantritt wo schon alles gebucht und reserviert ist und meint ich müsse arbeiten kommen! Hätte ihm das nicht einiges früher einfallen können?

Das ist mir alles etwas suspekt, dass es drei bzw vier verschiedene anzahlen an urlaubstage gibt die mir noch zustehen und alle listen auf sie geringste anzanl angepasst wurden...also wurde die liste mit der geringsten restanzahl als die "richtige" gesehen aber einen nachweis über die wirklich genommenen Tage gibt es nicht!

Es wurden von 2011 in 2012 auf einmal sogar minustage eingetragen! !! Ich hätte 2011 4tage zu viel urlaub genommen der mir jetzt gestern in 2012 abgezogen wurde, somit wurde mein jahresanspruch 2012um 4tage gekürzt was dann exakt der Anzahl der tage entspricht die ich aufs jahr hätte nehmen sollen! Obwohl es bewusst 4tage weniger waren da ich an Weihnachten nicht konnte und ich mir die 4tage dieses jahr nehmen wollte...es wurde alles genau um diese 4tage angepasst...in meinen augen komisch. Huren hin oder her...sowas kann man nicht machen
Gruß
Tobi

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#9
ZZTwingo1 
@666records,
gehe zu einem Fachanwalt und lass dich dort richtig zu deinem Fall beraten.
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#10
Naja wie schon erwähnt steht es in keinem Verhältnis! Wegen effektiv 300euro zum anwalt zu gehen...vorallem geht es um den tag ab heute! da macht es sich nicht gut in Selbstjustiz zuhause zu bleiben und auf recht zu hoffen. Zumal der zeit und kostenaufwand zu hoch wären. Mit einem rechtsschutz hätte ich es wohl probiert...

Bevor ich zu einem fachanwalt gehe heute mittag, lasse ich mich lieber zum thema Rechtsschutz beraten in der zeit Wink urlaub geplatzt. ..aber positiv sehen...wer will schon solche chefs...wer weiß was die in 5 jahren abgezogen hätten wenns um mehr gegangen wäre...
Gruß
Tobi

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#11
Ich finde, ihr seht das alles zu kompliziert.

Der Sachverhalt ist doch folgender: Du hast gekündigt und jetzt fällt dem AG ein, dass du 5 Tage Urlaub zuviel genommen hast. Ich sag mal so, Unfälle passieren im Haushalt ganz häufig, wie schnell ist ein Finger in einer Tür eingeklemmt und zack hat sich das Problem ganz umkompliziert erledigt, ohne Anwalt und so. Was will dein AG denn machen? Dich kündigen....?
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#12
(07.06.2013, 16:07)D4F schrieb: ohne Anwalt und so. Was will dein AG denn machen? Dich kündigen....?
Nein, das sicher nicht, aber schon mal was von Rückforderungen gehört ?
Wenn der Arbeitgeber bei seiner Ansicht bleibt, dass 5 Tage zuviel Urlaub genommen worden sind, kann er sehr wohl das letzte Gehalt erstmal um diesen Betrag kürzen.
Dann bleibt das Risiko wieder beim AN, der dann den strittigen Betrag einklagen muss
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#13
(07.06.2013, 16:29)twingotrilogologe schrieb: Dann bleibt das Risiko wieder beim AN, der dann den strittigen Betrag einklagen muss

Auch wenn es ein offizielles Attest vom Arzt gibt? Denn für Krankheit kann ich ja in der Regel nichts...somit sind die nächsten 4Tage z.b. Arbeitstage für die ich ein Attest habe, dann sind diese ja somit abgegolten? die Lage spitzt sich nämlich zu...jetzt weiß ich auch warum das ganze Theater...

Als einziger Fachberater in dem Laden, gibts ein Problem wenn ich nicht da bin und der Chef in Urlaub geht...und auch er ist diesen Monat...man sehe und staune "VIER" Tage nicht im Haus...und es geht genau um diese vier Tage...

Nachdem ich heute morgen gesagt habe, dass wir über diese 4 Tage hinwegsehen, ich montag bis donnerstag arbeiten komme, damit man sich im friedlichen Trennen kann kam heute mittag...kurz vor feierabend, ich solle die nächsten 3 Samstage plus einen Montag arbeiten, weil er da nicht im Haus seie...hab mich jetzt erst mal quer gestellt, weil ich das endlich hinter mir lassen möchte und mich auf die Aussagen vom Morgen berufen der Chefin, die Montag bis Donnerstag zugestimmt hat...

Ich finde, sowas jetzt auch noch ausnutzen zu müssen ist eine Frechheit, mir wurde nach meinem "Querstellen" des schon wieder neuen Plans u.a. mit einem schlechten Arbeitszeugnis gedroht, weil ich nicht Kompromissbereit seie o.O Ich glaub das sind die Nachteile eines Familienunternehmens mit einer Hand voll Mitarbeitern...
Gruß
Tobi

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#14
(07.06.2013, 16:29)twingotrilogologe schrieb: Nein, das sicher nicht, aber schon mal was von Rückforderungen gehört ?
Wenn der Arbeitgeber bei seiner Ansicht bleibt, dass 5 Tage zuviel Urlaub genommen worden sind, kann er sehr wohl das letzte Gehalt erstmal um diesen Betrag kürzen.
Dann bleibt das Risiko wieder beim AN, der dann den strittigen Betrag einklagen muss

Ich glaub du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Hab nirgendwo etwas von "einfach so wegbleiben" geschrieben.

@666: Das mit dem Arbeitszeugnis ist ein starkes Stück.
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#15
Irgendwie hört sich das nach totaler Willkür an was dein Chef da abzieht.
Lass dich wegen dem Arbeitszeugnis nicht unter druck setzten. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet dir ein gutes auszustellen. Fordere aber ein qualifiziertes Zeugnis und lass dieses auf versteckte schlechte Bewertungen prüfen.
Lass ihn einfach reden, kompromissbereit ist er ja anscheinend auch nicht was den Urlaub angeht. Wink
Ich bin nicht klein, sondern Platzsparend Wink
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