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Gewährleistung von Werkstätten
#1
Hallo,
wisst Ihr, was in der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung für Werkstattreparaturen eingeschlossen ist.

Konkret:
Bei mir wurde nach dem Verkauf meines Twingos von dem Vorbesitzer an eine große Autohändlerkette von einer Werkstatt ein Zahnriemenriss u. die Folgen repariert. Dabei wurde auch die Wapu ersetzt, die jetzt knapp 9 Monaten danach schon wieder defekt ist.
Wie sieht die Gewährleistung aus?
Die Wapu kann man beim Hersteller reklamieren.
Was aber ist mit den jetzt sehr hohen Reparaturkosten (Wapu, Keil-Zahnriemen, Spannrolle, Kühlmittelaustausch u. v.a. die hohen Arbeitskosten: über 800 € (Renault), über 500 € (Freie)?

Hat man auf die Reparatur nicht eine Gewährleistung u. müsste die Werkstatt jetzt nicht den aufgetretenen Defekt kostenlos reparieren??
Das wäre für mich (finanziell) die Rettung.
Kennt jemand die Einzelheiten? Eigene Erfahrung?
Habe gegoogelt, aber diese Frage kann ich nicht eindeutig beantworten

LG Nicky
Twingo I, Phase 2, Bj 99, CO6, D7F, 43 kW, 58 PS, ABS, Klima, keine Servo, keine Zentralverriegelung, 3004 779
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#2
Autohändler müssen für ein Gebrauchtfahrzeug 1Jahr gewährleisten, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#3
wird schwer werden das durchzubekommen.
rein rechtlich hat broadcasttechniker recht. praktisch ist es jedoch sehr schwer.
leider haben die anwälte, die einem das gleich wieder madig machen wollen.
nachfragen würde ich aber auf jeden fall bei dem autohaus, bzw würde ich mit dem beleg zum autohaus fahren, damit die sich ebenfalls ein bild machen können
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#4
Ist leider 300 km entfernt. Könnte man evtl. noch hinfahren, wenn der Zahnriemen den Wagen nicht stoppt; macht aber nur Sinn, wenn man auch etwas erreichen kann
Rufe morgen mal an. Würde vorher halt gerne die Rechtslage kennen

Nicky
Twingo I, Phase 2, Bj 99, CO6, D7F, 43 kW, 58 PS, ABS, Klima, keine Servo, keine Zentralverriegelung, 3004 779
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#5
auf keinen fall mit einer defekten wapu 300km fahren.
drücke dir die daumen, dass du etwas per telefon erreichen kannst.
idealfall wäre, wenn sich die wks mit einer wks wegen kulanz kurzschließen kann
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#6
@Mkay
Du hast recht; das wäre unvernünftig

Nicky
Twingo I, Phase 2, Bj 99, CO6, D7F, 43 kW, 58 PS, ABS, Klima, keine Servo, keine Zentralverriegelung, 3004 779
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#7
Eine Wasserpumpe darf nicht nach 9 Monaten kaputt gehen. Welche Nachweise hast du über die Reparatur? Steht zB im Vertrag "Wapu neu"?

Ich sehe zunächst den Verkäufer in der Pflicht. Der sollte sich dann mit der Werkstatt einigen.
Ob es die überhaupt gibt, wage ich zu bezweifeln. Ich habe im anderen Thread über das trübe Kühlwasser gelesen und das spricht nicht für eine seriöse Reparatur. Oft ist es auch so, dass besonders Händler, die ein Auto in Zahlung nehmen, die alten "wertlosen" Fahrzeuge gleich an Aufkäufer weitergeben. Es ist also gut möglich, dass dein Twingo bei einem Hinterhofschrauber wieder fahrfähig gemacht wurde.

Wenn du ADAC-Mitglied oder rechtsschutzversichert bist, kannst du auch dort nachfragen. Ich glaube, sie bezahlen sogar eine Konsultation beim Anwalt im Rahmen der Mitgliedschaft.

Weiterhin sind die Kosten nicht notwendigerweise so hoch wie du schreibst. Man muss jetzt nur Wasserpumpe und Zahnriemen und eventuell die Kurbelwellenschraube erneuern und neues Kühlmittel einfüllen. Alles andere kann drin bleiben, wenn es damals erneuert wurde. Ich habe noch eine neue Qualitäts-WAPU zu verkaufen. Neu, HEPU, 25€ mit Zusendung (Siehe unter BIETE hier im Forum).

Die AW-Vorgabe für einen WAPU-Tausch beim KlimaTwingo kenne ich zwar nicht, aber über 500€ scheinen mir doch sehr reichlich bemessen. Ich habe genau das gerade bei meinem geschraubt.
Es ist schon Arbeit, aber wenn man es schon öfter gemacht hat, sollte es in 3h fertig sein.
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#8
(24.10.2012, 12:42)9eor9 schrieb: Wenn du ADAC-Mitglied oder rechtsschutzversichert bist, kannst du auch dort nachfragen. Ich glaube, sie bezahlen sogar eine Konsultation beim Anwalt im Rahmen der Mitgliedschaft.

so in etwa. bei der plus mitgliedschaft ist eine erstberatung bei einem adac-partneranwalt kostenlos.
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#9
Hallo,

es wird ein sogenannter "Hinterhofschrauber" gewesen sein, wie ich herausgefunden habe. Es hat keine zugelassene Werkstatt gemacht, sondern ein Autohändler (wahrscheinlich schwarz). Ich habe nur die Rechnung der bestellten Teile, aber keine Reparaturrechnungen. Diese wird es evtl. gar nicht geben.
Die Reparatur ist sehr wahrscheinlich nicht fachgerecht durchgeführt worden u. es wurden "Billigteile" verwendet. Deshalb ist die Wapu schon wieder durch. Nicht mal der Keilriemen ist ersetzt worden.
Der Verkäufer hat unterschrieben, dass Zahnriemen u. Wapu neu sein sollen.
Ich muss sehen, was man juristisch tun kann.
Auf den Kostenvoranschlägen sind neben Wapu, Zahnriemen, Keilriemen, Schrauben, Kühlmittelsystem, Kältemittel u. - wenn ich es richtig verstehe - Spannrolle u. Umlenkrolle angegeben + Arbeitszeit, so dass man auf diese Summen kommt.

Der ACV hat eine kostenlose telefonische Rechtsberatung, bei der ich schon Erkundigungen eingeholt habe.
Twingo I, Phase 2, Bj 99, CO6, D7F, 43 kW, 58 PS, ABS, Klima, keine Servo, keine Zentralverriegelung, 3004 779
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#10
Die Klimarolle wechselt man nur bei Notwendigkeit, also idR nicht. Kältemittel?? Was haben die denn mit deiner Klimaanlage vor? Da gibt es gar aber auch garnix dran zu tun. Zahnriemen sollte nur beste Qualität sein, zB Conti oder Dayco. Billiger sind die Teile, wenn du sie kaufst. Allerdings schmeckt das vielen Werkstätten nicht, weil sie dann nichts daran verdienen.
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#11
Um den Austausch der Wasserpumpe Fachgerecht und nach Vorschrift zu machen soll der Klimakompressor ausgebaut werden. Darum steht Kältemittel auf der Rechnung. Da du nur die Wasserpumpe ausbauen kannst wenn der Träger für Lichtmaschine und Klimakompressor ausbaust.
Was es jetzt an AW für den Austausch gibt ka.
Wenn die Spannrollen nur 300km drauf haben, kann man sie drin lassen.
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#12
Das mag so vorgeschrieben sein, aber ich halte es nach direkter eigener Erfahrung für Unsinn. Man muss den Kompressor losschrauben und kann ihn dann weglegen/wegbinden. Eine Öffnung des Kllmakreislaufs ist keineswegs erforderlich.
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#13
Das steht auch genauso im originalen Renault Werkstatt Manual.
Die sagen aber auch Front abbauen was ich dazu auch gemacht habe.
Es gibt aber wohl auch so gelenkige Mechaniker die machen das ohne Frontblechdemontage.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#14
(26.10.2012, 09:35)Broadcasttechniker schrieb: Das steht auch genauso im originalen Renault Werkstatt Manual.
Die sagen aber auch Front abbauen was ich dazu auch gemacht habe.
Es gibt aber wohl auch so gelenkige Mechaniker die machen das ohne Frontblechdemontage.

Zum beispiel ich xD
Alles bissel uff die Seite dann geht des.
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#15
Hallo,
also auf dem Kostenvoranschlag sind folgende Posten angegeben, die das Kühlflüssigkeitssystem u. den Kältemittelkreislauf betreffen:

1. Arbeitszeit: Abl/Sp/Fü/Entl. Einheit Kühlflüssigkeitssystem, Kühlflüssigkeit: 68€

2. Arbeitszeit: Entleer/Befüll Kältemittelkreislauf, Kältemittel: 70€

Wäre natürlich gut, wenn an der Klima eigentlich nichts gemacht werden müsste. Dann würde es etwas billiger.

Nicky
Twingo I, Phase 2, Bj 99, CO6, D7F, 43 kW, 58 PS, ABS, Klima, keine Servo, keine Zentralverriegelung, 3004 779
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