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Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung
#1
Hallo mitteinander.

Wenn es im BGB steht, dass die Gewährleistung zwei Jahre beträgt, wie kann es dann sein, dass die Werkstatt diese Frist in ihren AGB auf ein Jahr abkürzen kann?

In dem Fall geht es darum, dass mir vor 14 Monaten ein Radlager eingebaut wurde. Im 14. Monat habe ich mitbekommen, Radlager schleift und das Rad macht nur (wenn es in der Luft hängt) 1/4 Umdrehung, wenn man es mit der Hand in Rotation versetzen möchte.

Ich gehe in die Werkstatt, die sagt "nix da, Gewährleistung abgelufen", bzw. "BGB gilt nur dann, wenn Sie im Laden ein Teile kaufen, BGB gilt NICHT, wenn ich von meinem Lieferanten Teile geliefert bekomme, die ich dann einbaue".

Was sagt ihr zu dieser Aussage?
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#2
gewährleistung und garantie nicht durcheinanderschütteln.
http://www.channelpartner.de/a/der-unter...ng,2593115


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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#3
1) Rechtsberatung im Internet ist verboten! Und das nicht ohne Grund!

2) MEINE MEINUNG. Der Händler hat in der Tat recht. Wen ER Teile bei seinem Händler kauft ist das ein Verkauf von gewerblich an gewerblich. Hier kann und wird in der Tat die Gewährleistung auf 12 Monate gekürzt.

3) Hat der Händler NICHT recht. Den ER bekommt beim Händler 6 (oder 12) Monate Gewährleistung, MUSS dir aber gesetzlich 24 Monate geben. Sprich geht was nach 12 Monaten kaputt ist das das Problem deiner Werkstatt den dann steht ER für ALLES gerade. Darum verkauft man auch keinen Scheissdreck.

4) Und jetzt wirds interesan...bei Verkauf von gewerblich an privat (also in deinem Falle) gilt halt nach 12 Monaten die Beweislastumkehr. Sprich DU musst nachweisen das das Teil schon von anfang an kaputt war. Und das wird halt durchaus schwer bis unmöglich.

SO und jetzt ein kleiner Tip von mir: Die gesetzliche Gewährleistung ist und bleibt einfach nur Mist. Den wen der Händler/die Werkstatt dumm tut dann bleibt dir nur den Weg das ganze Zivilrechtlich einzuklagen. Dabei MUSS der Wagen so bleiben wie er ist. Sprich du darfst es nicht einer anderen Werkstatt geben und das Geld einfordern. Der Händler MUSS die Chance haben nachzubessern. So ein Prozess dauert dann wens dumm läuft 3 Jahre und so lange hast du halt ein Auto das nicht fährt. Und das ganze wegen einem radlager mit einem Kaufpreis von 50€und einer Arbeitszeit von 150€....wer Zeit hat kann da gerne klagen.

Fazit: Radlager in einer seriösen Werkstatt tauschen lassen und der versager Werkstatt das kaputte Lager durch die Scheibe ins Büro werfen Wink
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#4
die gewährleistung brauchste in dem fall nicht einklagen, das wird sich nie nachweisen lassen, daß der fehler von anfang an bestand.
"lager durch scheibe ins büro" ---> grenzwertiger tip, den ich verabscheue und nicht mittrage, oft ist es eben so, daß es oft billig sein soll. das sehe ich bei mir täglich auch, da kann man sich oft den mund fusselig reden, sie wollen es nicht anders, leider, das bessere teil würde oft viermal so lange halten.


mfg rohoel.
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#5
Ggf wird einem das schon ein Rechtsbeistand erklähren ob es sich lohnt und/oder ob Chancen bestehen.
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#6
(02.12.2015, 21:58)onkel-howdy schrieb: Fazit: ... und der versager Werkstatt das kaputte Lager durch die Scheibe ins Büro werfen Wink
Könnte man machen, dann kannst du aber auch gleich deine Visitenkarte auf das Radlager kleben, das wird nämlich teurer als 4 Radlager - und da ist der strafrechtliche Teil noch nicht mal mit dabei.
Viel besser ist, die Werkstatt zu wechseln und durch gezielte Mundpropaganda auf solche kundenunfreundlichen Verhaltensweisen hinweisen, das trifft einen kleinen Werkstattbesitzer viel eher, als eine kaputte Scheibe.
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https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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#7
Das Rechtliche hätten wir geklärt.
Ich kann im übrigen jedem davon abraten Prozesse wegen Bagatellbeträgen zu führen, egal wie sehr man im Recht ist.

Jetzt zum Technischen.
Wenn Radlager aufgeben, dann schleifen sie normalerweise nicht.
Schleifen tun beim Twingo gerne die Bremsen, und zwar recht häufig.
Vorne klemmende Sattelführung, hinten abgerostete Beläge.
Ich bin von beidem schon betroffen gewesen.
Um welche Achse (vo/hi) handelt es sich denn?
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Es bedanken sich: lelletz
#8
Das habe ich noch gefunden, obs noch gültig ist weiss ich nicht ))
und danke für die vielen antworten.


Die Problemstellung

Die meisten Kfz-Reparaturwerkstätten verwenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeughandwerks für die Branche entwickelt hat. Deshalb werden Sie in der Regel mit diesen Bedingungen konfrontiert, wenn Sie Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt bringen. Das heißt: Gibt es Ärger, wird die Werkstatt sich auf diese Bedingungen berufen. Deshalb ist es gut für Sie zu wissen, was im Fall des Falles in den Bedingungen steht und was die Rechtsprechung davon im Einzelnen hält.

Außerdem ganz wichtig: Die Bedingungen werden überhaupt nur dann Vertragsbestandteil und für Sie verbindlich, wenn sie Ihnen in Verbindung mit dem Auftragsschein überreicht werden. Ein bloßer Aushang der Bedingungen im Geschäftslokal reicht nur dann aus, wenn man Sie bei der Auftragserteilung auf diese hinweist und Sie tatsächlich die Möglichkeit haben, sie zu lesen. Reparaturbedingungen, die man Ihnen erst auf der Rechnung oder auf einem Lieferschein nach Vertragsschluss zugänglich macht, sind nicht wirksamer Vertragsbestandteil geworden. Auf sie kann sich die Werkstatt nicht berufen. In diesen Fällen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.
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#9
Ja und?
Wenn du Spaß am Streiten hast gehe in ein Juraforum.
Hier sind die Techniker zu Hause.
Beantworte bitte meine Fragen.
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Es bedanken sich: rohoel
#10
@ marko

solche dinge würde ich zur eigenen absicherung mit quellenangabe posten, nicht daß es dir geht, wie dem einen oder anderen mit der doktorarbeit. ist ja nicht dein geistiger erguss, nehme ich an. Wink


mfg rohoel.
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#11
Nochmals:

Es ist TOTAL egal was das Gesetz sagt oder was die Werkstatt sagt. Den im Zweifelsfall klährt das ein Richter. Die Frage ist halt nur: LOHNT sich das? Und das kann und wird dir nur ein Anwalt beantworten können. Und selbst die irren sich gelegendlich.
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#12
Die irren sich gerne.
Weil die ihr Geld IMMER bekommen.
Wenn nicht von der Gegenseite dann von dir oder deiner Rechtsschutzversicherung.
Die wirft dich übrigens raus wenn du zu oft prozessierst.
Und dann, dann nimmt dich keine mehr.
Spare dir den Rechtschutzversicherungsfall auf für Sachen die sich lohnen.
Bei mir waren das Arbeitsgerichtsprozesse wo es um zehntausende ging.
ich habe zwar alle gewonnen, in der ersten Instanz Arbeitsgericht zahlt aber jeden seinen Anwalt selbst, unabhängig vom Ausgang.
Oder aber eben die Rechtsschutz. Und wenn es um zehntausende Streitwert geht dann nimmt sich der Anwalt auch gerne mal einige Tausender....
Weil es schon so schön off topic ist:
Für den Arbeitsrechtsschutz gibt es eine sehr angenehme und leider teure Versicherung.
Die schmeißt dich aber nicht raus.
Das ist deine Gewerkschaft.
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