10.09.2018, 16:49
Wo soll die Straftat sein, wenn das Kennzeichen mit dem Fahrzeugschein identisch bleibt ?!
Bei kleinen Schäden spricht absolut nichts gegen Ausbesserung.
Schlimmer wäre Unleserlichkeit.
Bei kleinen Schäden spricht absolut nichts gegen Ausbesserung.
Schlimmer wäre Unleserlichkeit.