26.11.2014, 20:44
(26.11.2014, 18:23)D4F schrieb:(25.11.2014, 22:20)Chris - TFNRW schrieb: Ne... Ich glaube, wir stellen uns das leichter vor, als es ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, sieht es so aus: Papiere nebst TÜV Bescheinigung müssen vorliegen, erst dann gibt es das Kennzeichen für dieses eine Auto.
Papiere müssen vorliegen, aber keine TÜV Bescheinigung. Die Kennzeichen werden nach wie vor an Autos ohne TÜV ausgegeben, allerdings darf man dann nur innerhalb seines Zulassungsbezirks zur nächsten TÜV Stelle oder Werkstatt fahren. Mit TÜV darf man überall hin fahren, bekommt die Kennzeichen allerdings nur für ein konkretes Fahrzeug.
Alles einigermaßen ätzend. Ich hab die 5-Tages-Kennzeichen bisher häufig genutzt, um Autos (ohne TÜV) zu überführen oder ausgiebige "Probefahrten" zu machen.
dito ich doch genauso, kein autokauf ohne zweite probefahrt übers we, mit besuch bei der hebebühne.........
wenn der verkäufer einwilligt ist gut ansonsten hat er eventuell dreck am stecken, dann lasse ich die finger davon
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst