05.03.2017, 18:33
(04.03.2017, 14:23)dragomir schrieb: Gumball etc. haben, wie Sid ... schon schrieb, "offiziell" im Reglement stehen, dass die StVo etc. einzuhalten sind.
Was die Teilnehmer schließlich draus machen, steht auf 'nem anderen Blatt...
Sorry aber absoluter Quatsch von jemandem der solche Veranstaltungen noch NIE gesehen hat. Du fährst jede Oldtimer Rallye (ok FAST jede) im öffentlichen Verkehr. Diese Klausel gibts bei JEDEM Veranstalter weil du die ganze Geschichten dann nicht genemigt bekommst. Egal ob das die Veranstaltung in Pebble Beach ist oder oder die vom MSC Hintermberg. Es ist in der Tat richtig das es den Veranstaltern im Prinzip schnuppe ist was die Teilnehmer machen. Warum sollte es ihn auch interesieren? Wer geblitzt wird (kontrollieren Veranstalter mit Hilfe der Polizei) wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. Warum sollte man das auch anders machen?
(05.03.2017, 17:47)Broadcasttechniker schrieb: Also 140 als Geschleiche abzutun ist das letzte.
Damit kassierst du in allen Ländern dieser Welt mit Ausnahme von Deutschland und ein paar Staaten in denen du diese Geschwindigkeit gar nicht erst erreichst saftige Strafen.
Wer auf der linken Spur überholt muss auch so fahren dass er jederzeit eine Kollision verhindern kann.
Daran denken die Hirnverbrannten allerdings nicht und sprechen im Zusammenhang mit Straßenverkehr von Nahrungskette.
Sorry aber was interesiert es jemanden was in anderen Ländern abgeht? Wir sind in Deutschland oder hab ich die .de Kennung falsch gedeutet? Und ja 140 ist lahmarschig. Wer andere Fahrzeuge überholen will auf der linken Spur der muss eben auch GAS geben. Genau DAS schreibt der Gesetzgeber nämlich vor und überwacht das im übrigen (zuminderst bei LKW´s) ziemlich heftig.
Ich bin im übrigen ebenso der Meinung das die Menschen mal etwas mehr in die 3 Schminkspiegel im Auto schauen sollten. Wen du mit einem Fahrrad auf einmal vor ein Auto das von hinten mit 3km/h Geschwindkeitsüberschuss ankommt ziehst ist dann auch der Raser schuld oder doch du?
IM übrigen ist der Zweifel an der Verwertung eines Geschwindigkeitverstosses mit einer Dashcam durchaus Zweifelhaft bzw um es genauer zu sagen: Komplett lächerlich. Desweiteren bekommt ein Zeuge/Opfer/Geschädigter niemals Einsicht in einer Ermittlunsakte. Und ein "Urteil" (nämlich FS weg, dieser kann Aufgrund einer Dashcam Aufnahme nämlich NIEMALS (dazu fehlt die Rechtsgrundlage) vor Ort eingezogen werden) kann eben so wenig direkt eingesehen werden.
Somit halte ich die Aussage auch ziemlich weit weg von der Realität.