04.03.2017, 12:14
Es bleibt dabei, wer inner- oder auch außerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung derart überschreitet, macht das vorsätzlich - Punkt.
Wenn dabei dann ein Unbeteiligter ums Leben kommt, mag das juristisch kein Mord sein. da der Tatbestand der Heimtücke fehlt, doch der §212 StGB ist allemal erfüllt, und da Abs. 2, der auch eine lebenslange Freiheitsstrafe ermöglicht.
Aber unabhängig davon, wie hoch eine Freiheitsstrafe ausfällt, die Fahrerlaubnis sollte in jedem Fall lebenslang entzogen werden, ohne irgendeine Möglichkeit.
Wenn dabei dann ein Unbeteiligter ums Leben kommt, mag das juristisch kein Mord sein. da der Tatbestand der Heimtücke fehlt, doch der §212 StGB ist allemal erfüllt, und da Abs. 2, der auch eine lebenslange Freiheitsstrafe ermöglicht.
Aber unabhängig davon, wie hoch eine Freiheitsstrafe ausfällt, die Fahrerlaubnis sollte in jedem Fall lebenslang entzogen werden, ohne irgendeine Möglichkeit.
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
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235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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