20.07.2015, 16:35
(20.07.2015, 14:29)twingotrilogologe schrieb: sondern grober und bedingungsloser Vorsatz, somit handelt es sich bei einer Tötung durch diesen Vorsatz immer um einen vorsätzlichen Mord und muss dementsprechend mit lebenslanger Haft bestraft werden, nicht betrachtet werden hierbei die finanziellen Schäden, die ja zusätzlich entstehen und die selbstverständlich der Täter im Anschluss an seine Haft begleichen muss (der wird das natürlich nie können, aber so einem Täter muss danach alles genommen werden, was oberhalb von Hartz4 liegt - und dieses Mal wirklich lebenslang
Von Entzug der Fahrerlaubnis und anderen weiteren Sanktionen bräuchten wir dann gar nicht zu reden
das heißt das jedem fahrer der trotz müdigkeit weiter fährt, in sekundenschlaf fällt, einen unfall mit schwer verletzten oder toten baut, das gleiche droht.
was ist denn dann das nächste? wollt ihr noch die todesstrafe für solche leute?
nicht falsch verstehen, ich kann auch nicht nachvollziehen wie man so einen scheiß auf öffentlichen straßen machen kann, und grade der letzte fall wo die feiglinge auch noch abgehauen sind, aber das man sie ans existenzmininmum zwingt nachdem man sie die hälfte ihres lebens weggesperrt hat halte ich für übertrieben. da zieht auch das argument "der tote ist für immer tod" nicht, denn das sind sie auch bei unfällen ohne vorsatz. mal davon abgesehen das die das sowieso ihr leben lang verfolgen wird das sie am tod eines anderen schuld sind.
in der sache kann ich nur sagen das ich froh bin, das ihr das nicht zu entscheiden habt.