13.09.2014, 17:48
(13.09.2014, 14:11)Michel1969 schrieb: und wenn ich sage richtig unangenehm,meine ich schadensersatzansprüche vom mehrere 1000 euro.
Fordern kann man viel, was nachher Sache ist klärt ein Gericht. Eine kurze Internetrecherche bestätigt, dass "mehrere 1000 eur" bei nicht mal einer Hand voll verschenkten Drosselklappen in Deutschland eher illusorisch ist.