02.10.2017, 21:51
Das Urteil Az. AN 4 K 13.01634 zu diesem Fall ist im Prinzip egal weil es wegen "Formfehlern" sofort wieder aufgehoben wurde.
Aber
Jetzt gibts mal wieder was neues, schon wieder aus Bayern. Dort ticken die Uhren ja bekanntermaßen anders.
Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17
Ich gehe davon aus dass auch dieses Urteil keinen Bestand haben wird.
Im schlimmsten Fall muss man sein Auto kennzeichnen und auf die Videoaufnahme hinweisen.
Interessanterweise wurde ja gerade der Babynahrungsvergifter gefasst weil er im Laden von der Videoüberwachung aufgezeichnet wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen dass der Datenschutz dazu benutzt wird Täterschutz zu betreiben und die Geschädigten zu verfolgen.
Das ist eine Perversion.
Richtig ist es auf jeden Fall dass die so gewonnenen Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen.
Aber
Jetzt gibts mal wieder was neues, schon wieder aus Bayern. Dort ticken die Uhren ja bekanntermaßen anders.
Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17
Ich gehe davon aus dass auch dieses Urteil keinen Bestand haben wird.
Im schlimmsten Fall muss man sein Auto kennzeichnen und auf die Videoaufnahme hinweisen.
Interessanterweise wurde ja gerade der Babynahrungsvergifter gefasst weil er im Laden von der Videoüberwachung aufgezeichnet wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen dass der Datenschutz dazu benutzt wird Täterschutz zu betreiben und die Geschädigten zu verfolgen.
Das ist eine Perversion.
Richtig ist es auf jeden Fall dass die so gewonnenen Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen