24.04.2012, 21:05
Hallo,
meiner Meinung nach ist der Hinweis mit den K33 Federn nur eine Vereinfachung von/für Renault da diese Teile ja in der Kombination zusammen verkauft/verbaut wurden.
Da hat man sich halt bei den Felgen das mit den Federn reinschreiben lassen damit es abgesegnet ist.
Ansonsten beziehen sich Gutachten ja immer auf den Serienzustand und Abweichungen davon sind getrennt zu beurteilen.
Das die ABS Halter sowie Handbremshalterungen und (sofern vorhanden die Kante in den hinteren Radläufen) gem. Gutachten zu bearbeiten sind sollte doch klar sein.
Genaugenommen dürfte dir das kein TÜV abnehmen wenn das nicht gemacht ist. (so auch eigentlich die Tachoangleichung, die wird aber von den wenigsten kontrolliert, meine Erfahrungen)
Aber: Wenn du eh ne 30/30 Tieferlegung willst, warum nimmst du nicht die K33? Ich finde die garnicht übel und hab die auch gerade verbaut. Auch mit gekürzten FK dämpfern.
Unterschied der Tieferlegung kannste bei meinem Twingo sehen.
meiner Meinung nach ist der Hinweis mit den K33 Federn nur eine Vereinfachung von/für Renault da diese Teile ja in der Kombination zusammen verkauft/verbaut wurden.
Da hat man sich halt bei den Felgen das mit den Federn reinschreiben lassen damit es abgesegnet ist.
Ansonsten beziehen sich Gutachten ja immer auf den Serienzustand und Abweichungen davon sind getrennt zu beurteilen.
Das die ABS Halter sowie Handbremshalterungen und (sofern vorhanden die Kante in den hinteren Radläufen) gem. Gutachten zu bearbeiten sind sollte doch klar sein.
Genaugenommen dürfte dir das kein TÜV abnehmen wenn das nicht gemacht ist. (so auch eigentlich die Tachoangleichung, die wird aber von den wenigsten kontrolliert, meine Erfahrungen)
Aber: Wenn du eh ne 30/30 Tieferlegung willst, warum nimmst du nicht die K33? Ich finde die garnicht übel und hab die auch gerade verbaut. Auch mit gekürzten FK dämpfern.
Unterschied der Tieferlegung kannste bei meinem Twingo sehen.
Grüße aus dem Rheingau
Klaus
Klaus