Das Twingoforum...

Normale Version: Intra t-lines 7x13 h2 ET 23 + Fk Fahrwerk 30/30
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Nabend, Ich hab vor Intra t-lines 7x13 h2 ET 23 in kombination mit nem Fk Fahrwerk 30/30 mir einzubauen.

1. Frage: Anpassungen nötig?
2. Frage: Teilegutachten ist für die Felgen Vorhanden, denke mal das Fahrwerk kauf ich vom "Diener" da wird so was dabei sein, im Gutachten der Felgen Steht ich darf entweder das originale Fahrwerk oder Federn Typ K33 gemäß ABE 90458, möchte aber das von FK haben muss ich die Kombi dann extra abnehmen lassen? ist das zulässig? hat jemand nen scheinchen wo diese Kombination eingetragen ist was ich dort vorzeigen könnte?
3. Frage: Hat jemand ne günstigere alternative die mit den T-lines harmonieren, zulässig sind und ohne viel geschrei eingetragen wird?

Fragen über fragen, sont ergab meine suche leider keine passende Antwort für mich.

Mfg Doncrawallo
Was geändert werden muss für die Felgen steht in deren Gutachten.

Eine Eintragung von FW & Felgen zusammen ist mit den Gutachten auch kein Thema, da sollte es kein großes Geschrei geben.
Im Zweifel einfach mal mit den Gutachten vor'm Einbau bei der Prüfstelle deines Vertrauens vorsprechen und abklären, damit bist du auf der sichern Seite.
(20.04.2012, 23:35)dragomir schrieb: [ -> ]Was geändert werden muss für die Felgen steht in deren Gutachten.

Eine Eintragung von FW & Felgen zusammen ist mit den Gutachten auch kein Thema, da sollte es kein großes Geschrei geben.
Im Zweifel einfach mal mit den Gutachten vor'm Einbau bei der Prüfstelle deines Vertrauens vorsprechen und abklären, damit bist du auf der sichern Seite.

Ja, stimmt habs auch grad gesehen.

Wenn ich mit beide Gutachten dort hingehen würde, würde das ja heißen das ich mir das Fahrwerk schon gekauft habe. Smile
Ich würds aber vorher gern wissen bevor ich das Fahrwerk kaufe. Very Happy

Wenn sie es mit den gutachten nicht eintragen würden, machen die das dann per einzelabnahme? das würde ich gern vermeiden.
Aus welchem Grud sollen die Felgen nicht mit irgendeinem Fahrwerk eingetragen werden?
Nur weil es im Gutachten steht? Normalerweise bekommst du jedes Fahrwerk auch Gewinde eingetragen,war bei mir auch so.
Ein 30er Fahrwerk in Verbindung mit den 13er T-Lines sieht meiner Meinung echt bescheiden aus.

Bs
hallo leute ich habe auch die t-lines 7x13 h2 ET 23 wollte mal nachfragen ob ich di mim 40/40mm fahrwerk fahren kann
Warum solltest du das nicht fahren können?

Bs
Och Leute, ich mein Forum hin oder her, aber ein wenig Eigeninitiative wäre schon schön.
Der "Suche"-Button oben ist nicht umsonst da - gerade zu solch alltäglichen Fragen gibt's doch schon Antworten zuhauf...
Zur T-Line Felge gibt gefühlte 1000 Beiträge da findet man alles was man wissen muss.
Solche beitrage sind für mich nur flame/spam und dürfen sich auch verkniffen werden, vielleicht versteht ihr meine frage einfach nur nicht...

Mich verwirrt die Angabe das ich bei den Felgen nur Federn Typ K33 gemäß ABE 90458 einbauen darf deswegen bin ich verunsichert und möchte nur wissen ob es mit t-lines und "nem anderen" Fahrwerk zu einer Einzelabnahme oder Problemen kommt.

Natürlich habe ich schon danach gesucht und wenn ihr der Meinung seid das "Mein" Problem irgendwo beschrieben steht dann dürft ihr auch gerne wenn ihr schon euern Senf dazu abgebt nen Link Posten ist doch nur copy+paste und ihr würdet mich und auch andere sehr glücklich machen.
Dann zeig mir mal die Stelle wo steht das Du nur das Fahrwerk verwenden darfst!

Da steht lediglich das bei dem Fahrwerk net die Betriebserlaubnis erlischt.
Da steht auch das man wenn ein anderes Fahrwerk einbaut eine neue Betriebserlaubnis nach §21 beantragen soll.

§19 normale Abnahme (jede Prüforganisation (Dekra,Gtü usw.)
§21 Einzelabnahme (TÜV)

Jetzt verstanden?
Zitat:Die Rad-Reifen-Kombinationen können an folgenden Fahrzeugen montiert werden:
Hersteller : Renault (F)
Fahrzeugtyp : C06
EG-Typ-Genehmigungs-Nr. : e2*93/81*0071*00 bzw. e2*98/14*0071*06
bzw. ABE-Nr. : G391
Verkaufsbezeichnung : Renault Twingo
Fahrwerk : Mit originalen Fahrwerksfedern oder
Federn Typ K33 gemäß ABE 90458

Genau das wars, jetzt mit deiner Info bin ich wieder nen Stück weiter danke dafür, jetzt bleibt nur noch zu klären, ob ich es ohne Einzelabnahme eingetragen bekomme, wenn ich ne Kopie von nem Fahrzeugschein aufweisen kann wo dies schon so eingetragen wurde.
Ich denke eher net weils von Fahrzeug von Fahrzeug verschieden ist die Federn können sich anders setzen usw. aber ein Versuch ist es wert.
Ok dann erstmal danke soweit... bin erstmal mit den richtigen infos versorgt.
Hallo,
meiner Meinung nach ist der Hinweis mit den K33 Federn nur eine Vereinfachung von/für Renault da diese Teile ja in der Kombination zusammen verkauft/verbaut wurden.
Da hat man sich halt bei den Felgen das mit den Federn reinschreiben lassen damit es abgesegnet ist.
Ansonsten beziehen sich Gutachten ja immer auf den Serienzustand und Abweichungen davon sind getrennt zu beurteilen.
Das die ABS Halter sowie Handbremshalterungen und (sofern vorhanden die Kante in den hinteren Radläufen) gem. Gutachten zu bearbeiten sind sollte doch klar sein.
Genaugenommen dürfte dir das kein TÜV abnehmen wenn das nicht gemacht ist. (so auch eigentlich die Tachoangleichung, die wird aber von den wenigsten kontrolliert, meine Erfahrungen)

Aber: Wenn du eh ne 30/30 Tieferlegung willst, warum nimmst du nicht die K33? Ich finde die garnicht übel und hab die auch gerade verbaut. Auch mit gekürzten FK dämpfern.

Unterschied der Tieferlegung kannste bei meinem Twingo sehen.