28.02.2017, 19:45
(28.02.2017, 18:10)mecRS schrieb: Zum einen sah es Richter Ralph Ehestädt als erwiesen an, dass Hamdi H. und Marvin N. vorsätzlich gehandelt haben. In der Urteilsbegründung sagte er: Die Angeklagten hätten einen tödlichen Ausgang des Rennens natürlich nicht gewollt, ihn aber "billigend in Kauf" genommen.
Und das ist eben für mich kein Mord. Auch wen es sich total bescheuert anhört, aber das "ist halt passiert". Es ist ja keiner mit der Einstellunge "Lass uns mal einen umfahren" losgezogen. Somit ist meinem Rechtsverständiss eben kein Mord passiert.
Zitat:Darüber hinaus haben die Männer aus seiner Sicht ein gemeingefährliches Mittel verwendet: ihre hoch motorisierten Sportwagen.
Wird das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben?
Und genau bei DER Argumentation musst ich wirklich lachen. Wen ich mit einem 500PS "Sportwagen" (mal schaues was die Kasper den für "Sportwägen hatten!) mit 160 einen umfahre ist es Mord, mit nem frisierten GTI 160 drauf hab ist es Totschlag und mit nem Twingo mit 160 ist es ein Freispruch? Sorry das ist doch gelaber. Was hat den die Art des Autos (die eh falsch ist!) damit zu tun? Sind Kleinwagenraser besser als Sportwagenraser? Und was passiert mit nem SUV?