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Tabakverordnung und die E-Zigarette
#36
Jup. Im Grunde soweit alles richtig.
Das wichtigste ist vor allem sich keinen Mist aufschwatzen zu lassen. Für willige empfehle ich alles, aber
bloß keine Fragen in Facebook zu stellen...Wink
Am besten ist entweder ein guter Bekannter der dich "Auge in Auge" berät, oder eben der Gang
zum Shop. Da kann man alles mal Anfassen und viele Liquids probieren. Falls der Verkäufer gleich zur
75 Watt Box mit Sub Ohm rät: Umdrehen, raus und in den nächsten.
Nur mit den Tabakaromen habe ich so meine Probleme.
Mir haben die frischen Aromen (Menthol, Spearmint, Bubblegum...) beim Umstieg geholfen. Wahrscheinlich
kam ich auch deshalb gleich mit 9mg Nikotin zurecht. Tabakaromen hab ich mehrfach probiert und keins
gefunden, dass mir auch nur halbwegs geschmeckt hat. Eigentlich auch gut so. Wenn mir schon der "echte"
Geschmack nicht mehr mundet, dann kann es nur von Vorteil sein, wenn es beim künstlichen auch so ist.
Außerdem denke ich, dass so die Dampfe nicht als halbgarer Ersatz, sondern eher als eine vollwertige
Geschmackliche Alternative anzusehen ist.
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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Es bedanken sich: docpaul


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RE: Tabakverordnung und die E-Zigarette - von ogniwT - 13.01.2016, 19:02

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