Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Twingo II Felgen 6 x 16 - Unbedenklichkeitsbescheinigung
#5
(03.12.2014, 19:57)leugim schrieb: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Felgen

Das bezieht sich auf Reifen.
Du meinst sicher ein -Festigkeitsgutachten- , wäre dann für die Felgen.
Das ist für die Einzelabnahme nötig.
Und das hat wohl nur der Felgenhersteller oder der Verkäufer.
Also hab grad nochmal geschaut:
Serien-ET ist 29 mm. Macht also bei ET50 eine 42 mm schmalere Spur.
Und: auf der Radinnenseite bräuchtest du 27 mm Luft zum Fahrwerk, falls ohne Spurplatten.
Schmalere Spur ist immer schlecht.Macht also 20 mm Spurplatten noch dazu. Irrsinn.
Zitieren
Es bedanken sich:


Nachrichten in diesem Thema
RE: Twingo II Felgen 6 x 16 - Unbedenklichkeitsbescheinigung - von Supertramp - 03.12.2014, 21:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste