19.04.2013, 08:46
So schauts aus. Genau das gleiche hatte ich ja Ende letzten Jahres auch durchkauen dürfen.
Wenn du sagst, du willst ihn nicht versteigern lassen, bekommst du vom Wiederbeschaffungswert den Restwert abgezogen und das übrige ausbezahlt.
Wenn du sagst, du willst ihn nicht versteigern lassen, bekommst du vom Wiederbeschaffungswert den Restwert abgezogen und das übrige ausbezahlt.