07.10.2011, 11:44
"solltest"
"kann es sein"
ich hab hier nur das wiedergegeben was im Gesetz verankert ist, wenn man bei 5 Grad und trockener Fahrbahn nen Unfall baut mit Sommereifen wird dir deswegen keiner ne Teilschuld zu sprechen, es ist sogar anch gewiesen dass Sommereifen solange es TROCKEN ist auch bei 0 Grad noch super haften
Im Schnee sieht das ganze freilich anders aus, deswegen auch die Pflicht für Winttereifen.
"kann es sein"
ich hab hier nur das wiedergegeben was im Gesetz verankert ist, wenn man bei 5 Grad und trockener Fahrbahn nen Unfall baut mit Sommereifen wird dir deswegen keiner ne Teilschuld zu sprechen, es ist sogar anch gewiesen dass Sommereifen solange es TROCKEN ist auch bei 0 Grad noch super haften
Im Schnee sieht das ganze freilich anders aus, deswegen auch die Pflicht für Winttereifen.