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Willkommen bei den Twingofreunden.
Du hast ein 15 Jahre altes Auto gekauft, da geht das eine oder andere Teil schon mal kaputt.
Motorlager defekt.
Ist eigentlich nicht TÜV relevant, hättest du aber merken müssen, das klappert doch recht stark.
Lager kostet um die 100€, Einbau in 10 Minuten.
Spurstangen(n) defekt. Kommt vor, ebenso wie die Koppelstangen.
Letztere hört man auch wenn sie hin sind.
Kosten pro Stück um die 25€.
Wechsel je Seite ne halbe Stunde, dazu kommt das Vermessen.
Fehler Airbag.
Da wird es interessant.
Warum hast du das Lämpchen ignoriert?
Oder leuchtet das gar nicht?
Das wäre ein mit Vorsatz verdeckter Fehler und da kannst du auch mit Gutachter und Rechtsanwalt drohen.
Kosten??? Dafür muss man erstmal wissen was defekt ist.
Der übliche Wackler unterm Sitz kostet 0,5h Arbeit und sonst nichts.
Wackler im Sitz wird teurer, kaputte Wickelleiterbahn unterm Lenkrad mit Neuteil repariert sehr teuer.
Bitte ändere das Thread Icon.
Das verwendete ist für den Twingo3, du hast nen Twingo1
Edit: hat der Chef gerade gemacht.
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Sorry aber ein 15 Jahre verbrauchsauto hat halt auch Mängel. Bei solchen Geschichten kann ich durchaus verstehen das auch seriöse Händler keine Autos in der Preisklasse verkaufen wollen. Ich persönlich finde diese Vollkaskomenthalität ziemlich bescheiden. Sorry wen ich dir das jetzt sagen muss, aber wen du keine 500€ für die reperatur deines Autos hast dann würde ich kein Auto fahren.
So und nun zu den Fakten:
Der Händler MUSS eine gesetzliche Gewährleistung geben. Diese ist erstmal 2 Jahre, KANN aber vertraglich auf 1 Jahr gekürtzt werden. So nun ist allerdings Gewährleistung NICHT Garantie. Das versteht blos immer 3 mal die Hälfte nicht. Den bei der Gewährleistung gilt es zu wissen das man nach der halben Zeit den Beweisumschluss bringen muss. Sprich DU musst beweisen das alle Teile schon beim Kauf kaputt gewesen waren was so ziemlich unmöglich ist den sonst hättest es ja schon früher reklamieren können/müssen/sollen.
Im übrigen muss auch wie der Kollege vor mir erwähnt auch eine "mit Vorsatz" Ausrede für die Airbag Lampe drollig. Den 13 Monate nicht merken und dann Vorsatz zu unterstellen ist schon lustig. Auch für einen Rechtsbeistand.
Fazit:
Auto wegschmeissen oder die Reperatur selbst bezahlen da gibts GARNIX zu machen. Und wen du eine eine Rundrum Sorglosseelsorge haben willst dann kaufst dir einen Neuwagen mit 5 Jahren Garantie (aber selbst da gibts Ausnahmen). Früher war es halt Schicksal, heute braucht man für alles einen Schuldigen.
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Ich mag den Onkel ja sonst nicht besonders, aber wo er Recht hat hat er Recht.
Allerdings muss ich Mogelchen in einer Hinsicht in Schutz nehmen.
Einem Laien sind die Lämpchen alle egal.
Besonders wenn sie aus sind.
Wer die Airbaglampe nie gehen hat weiß gar nicht dass die da ist.
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Ich würde es zu, wieder was gelernt, packen.
Warscheinlich hat er Dir das Auto mit TÜV 1 Jahr verkauft, weil er wußte das geht nicht noch mal über den TÜV.
Ich habe mein gebrauchtes Auto über ein Autohaus gekauft. Klar es ist nicht so alt, hat aber es hat neu TÜV bekommen (alt war noch ein Jahr) und ich gehe mal davon aus das ich die nächste Zeit Ruhe habe.
Davon abgesehen habe ich meine Autos immer bei 100.000 km gewechselt, weil ich davon ausgegangen bin, jetzt können die Reparaturen anfangen. Pi mal Daumen muß das was alle Hersteller produzieren 100.000 km halten. Motor und sonstiges mechanisches natürlich gemeint.
Gruß
Christian
Mein Auto, gerade gekauft.
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selbst wenn die airbaglampe nie geleuchtet hat, wird das der verkäufer verneinen, sollte es deswegen zu einem rechtsstreit kommen. er wird behaupten, du hast sie außer betrieb genommen und das gegenteil kannst du kaum beweisen.
wenn er ansonsten noch ok ist, lass ihn reparieren und freue dich über zwei neue jahre tüv. autos in dem alter kosten eben in der anschaffung wenig, dafür sollte man erhöhten rep-aufwand schon vorher mit einplanen um auf der sicheren seite zu sein.
mfg rohoel.