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14.04.2026, 00:34
Wahnsinns Twingo!
Das wäre mein Traumauto...naja, nur in Gelb 
Wie hast du das mit Zulassung gemacht? Bei 155 PS (echt krass aus dem Motor) hast du ja über 40% Leistungssteigerung. Hast du da vom TÜV Vorgaben gehabt, was alles dafür nötig ist? Und was hat der Tuning-Spaß am Ende samt Zulassung gekostet? Ich überlege auch auf so einem Projekt drum rum....allerdings weiß ich nicht, ob's mir die (absolut gesehen) 50 PS mehr Wert wären....
Was sagt eine überfahrene Tomate? "Passiert"
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Dankeschön! Ja, ich mag ihn auch.
Die 40% sind nicht das Problem, da hierfür die höchste zugelassene Leistung, also 133 PS, gelten. 155 PS einzutragen wäre also kein Problem. Das Thema ist eher, dass es für den Twingo keinen wirklichen Tuning Markt gibt und somit auch nur wenige Teile oder Software mit Gutachten. Ein Abgasgutachen wäre wohl das Mindeste, aber da ist man direkt auch bei einem 4 stelligen Betrag. Also sieht mein Motorraum möglichst Serie aus, ich bestehe alle 2 Jahre brav meine AU und fliege ansonsten unter dem Radar. Der Rest des Autos ist eingetragen und das ist mir auch wichtig. Gerade bei den Themen Fahrwerk und Bremse sollte auf Sicherheit geachtet werden.
Zu den Kosten sage ich einfach mal, es war zu viel.
Dinge kauft man auch mal mehrfach, weil sie kaputt gehen oder nicht richtig passen. Turbolader zum Beispiel.
Über die Arbeitszeit sollte man auch einfach nicht nachdenken.
Vorteil ist, das Twingoteile im allgemeinen nicht so teuer sind.
Am Ende ist die Frage, wo fängt man an und wo hört man auf. Geplant war nach dem Kauf eigentlich nur ein bisschen Leistung, Fahrwerk usw. damit er als Alltagsfahrzeug taugt. Naja, das eine kam zum anderen, das Auto ist über die Jahre so gewachsen und Alltag ist jetzt eher nicht mehr.
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14.04.2026, 18:18
Kannst du mir das mit den 40% nochmal erklären?
So wie ich es verstanden hatte, hast du einen Twingo GT genommen und das Fahrwerk eines RS verbaut. Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.
Der Twingo GT hat seine Baseline aber doch bei 101 PS und nicht 133. Ich hätte gedacht, dass der ursprünglich verbaute Werksseitige Motor entscheidend wäre. Der Twingo RS ist zwar auch ein Twingo, aber prinzipiell mit breiterem Körper doch als ein anderes Fahrzeug zu betrachten oder?
Oder kann ich meinen 75 PS Sauger Twingo jetzt so tunen, dass ich auf 133 PS komme und es dann 0% Leistungssteigerung nennen? *nicht dass ich das physikalisch umsetzen könnte  *
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Entscheidend ist der größte Motor, der in identischer Karosserie serienmäßig verbaut wurde.
Wenn es Änderungen in der Karosserie von GT zu RS gab, dann gilt die Leistung vom RS nicht mehr, sondern die Basisleistung vom GT.
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!
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Der RS hat doch nur andere Achsen und Anbauteile, Karosse sollte gleich sein.
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15.04.2026, 17:00
OK, irgendwie kommt mir das trotzdem noch Bahnhof vor. Ihr wollt mir doch nicht ernsthaft sagen, dass ich in meinen 75 PS Twingo, sagen wir nen Austausch RS-Motor verbauen kann...ohne dass der TÜV mir mit über 40% kommt? Oder etwa doch? Könnte mensch einfach einen "Serienmotor" ne nummer Größer einbauen ohne das ganze Trara um Zulassung drum herum? Kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen. Ich dachte entscheidend wäre, was im Fahrzeugschein steht....und da stehen bei mir 75 PS
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Das wird schon gehen.
Ob das sinnvoll ist, ist ne andere Frage.
Theoretisch kann man sogar vom 44kW Twingo ausgehen den es ja auch gab.
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(15.04.2026, 17:00)TwinGoVegan schrieb: OK, irgendwie kommt mir das trotzdem noch Bahnhof vor. Ihr wollt mir doch nicht ernsthaft sagen, dass ich in meinen 75 PS Twingo, sagen wir nen Austausch RS-Motor verbauen kann...ohne dass der TÜV mir mit über 40% kommt? Oder etwa doch? Könnte mensch einfach einen "Serienmotor" ne nummer Größer einbauen ohne das ganze Trara um Zulassung drum herum? Kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen. Ich dachte entscheidend wäre, was im Fahrzeugschein steht....und da stehen bei mir 75 PS 
Was im Schein steht ist vollkommen irrelevant. Da standen bei meinem Golf auch lediglich 70 ps und nun werkeln da, laut Schein, 173ps. Vollkommen legal und eingetragen.
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(15.04.2026, 17:00)TwinGoVegan schrieb: OK, irgendwie kommt mir das trotzdem noch Bahnhof vor. Ihr wollt mir doch nicht ernsthaft sagen, dass ich in meinen 75 PS Twingo, sagen wir nen Austausch RS-Motor verbauen kann...ohne dass der TÜV mir mit über 40% kommt? Oder etwa doch? Könnte mensch einfach einen "Serienmotor" ne nummer Größer einbauen ohne das ganze Trara um Zulassung drum herum? Kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen. Ich dachte entscheidend wäre, was im Fahrzeugschein steht....und da stehen bei mir 75 PS 
Du hast das nicht ganz richtig verstanden, denke ich. Es geht darum, dass man mehr als 40% ohne Karosseriefestigkeitsnachweis und Ähnliches nicht einfach mal so eingetragen bekommt.
Im Twingo 2 hatte der leistungsfähigste Motor 133PS, bei gleicher Karosse, also würde man ab den 133PS anfangen zu zählen und dann so die Grenze ermitteln, da es ja die gleiche Karosserie ist.
Du müsstest natürlich trotzdem alles eintragen, entsprechende Bremse, Fahrwerk usw. nachweisen.
Aber dafür muss es halt die identische Karosse sein, sollte der normale stino 75PS zb irgendwelche Streben oder Bleche werksseitig weniger haben, als der RS, dann kann man das so nicht mehr annehmen.
Ich wollte zb. bei mir einen F4P in den C06 einbauen, Schlachter Megane war schon da, Steuergerät schon die WFS raus, danach erst nach der Eintragung erkundigt - der gute Mann hat mir davon abgeraten, der meinte, dass sich das irgendwo um die 5000€ bewegen würde, das setzt sich aus vielen kleinen Tests und Prüfungen zusammen, die muss du dann ja auch erstmal bestehen, Fahrwerk mit entsprechendem Nachweis usw.
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Ich könnte in meine BMW E46 320Ci mit 150PS auch einfach den Motor aus dem 330Ci verbauen mit 231PS. Ist die selbe Karosserie.
Der TÜV guckt dann, ob der Rest auch umgebaut wurde, also Bremsen, ggf. Fahrwerksteile etc. und dann ist das vereinfacht gesagt abgehakt.
War ja ein Serienmotor in der Karosserie.
Wöllte ich einen 4 Liter V8 aus dem E39 verbauen, dann ist das wieder was anderes, weil der nie in der Karosserie verbaut war, und dann greifen diese ganzen Eintragungsregelungen.
Wichtig ist: Die Karosserie muss identisch sein. Bei BMW gab es darüber früher extra Festigkeitsnachweise und "gleichheits"-Gutachten über die Karosserien, als Nachweis, dass alle gleich sind. BMW gibt aber nix mehr raus, auch keine Gutachten mehr über Felgen...
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