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Guten Tag liebe Twingolinis,
Um mein Fahrwerk nach 19.3 einzutragen, muss ich bekannterweise Auflagen erfüllen. Ich wurde von meinem TÜV auf die Auflage :,,Bei Fahrzeugen mit mit lastabhängiger Bremskraftregelung an der Hinterachse ist die Einstellung gemäß Vorgabe des Fahrzeugherstellers neu zu justieren."
Meine Frage: Hat ein 99er Phase 2 das überhaupt?
MfG
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Die lastabhängige Bremskraftregelung gab es nur bei Twingos Phase1 mit 2Kanal ABS.
Dein Auto sollte ein 4Kanal ABS haben.
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Das hieße ich hole eine Bescheinigung von Renault ein, oder wie beweise ich das?
Danke bis hier hin für die Aufklärung.
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Wenn der Prüfer halbwegs helle ist sieht der sofort dass keine lastabhängige Regelung verbaut ist.
Die ist immer mit einer Feder an der Hinterachse angelenkt und es gehen Bremsleitungen dran (2 hin, 2 weg).
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Gut, dann werde ich zu meinem Lieblingsprüfer wechseln. Der darf ne 19.3 auch machen und ist ehemaliger renaultler.
Vielen Dank für deine Hilfe Ulli, ich berichte über die Eintragung.
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Richtig. Ein Prüfer der mehr kann als Plakettenkleben der sieht sofort ob ein BKR verbaut ist.