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Guten Abend!
Nach meiner Misere mit Mattig SSF , möchte ich dennoch was Felgentechnisch ändern. Da ich in einer Reifen + KFZ Werkstatt arbeite, bin ich direkt an der Quelle, und habe heute 5½Jx15 Stahlfelgen von einem Renault gesichtet. Der Plan wäre : Felgen weiß, schöne neue reifen (175/50 r15) , und Freude haben.
Wie sähe das mitm Eintragen/Zulassen aus?
MfG
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Alles nur mit Einzelabnahme und dazu den nötigen Papieren von Renault. (Felgennachweis). Das ist nicht sonderlich schwer, aber wenn du schon an den Mattigs scheiterst, ist das eine Liga höher.
Such dir zunächst einen fähigen TÜV-Prüfer mit VOLLBEFUGNIS.
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Der Prüfer ist wirklich das a und o. Wir waren damals auch mit einem voll umgebauten e36 zu erst beim TÜV um die Ecke der dann nur die Hände überm Kopf zussamen geschlagen hat. Ein wenig im Bekanntenkreis umgehört und an einen fähigen Prüfer geraten. Danach war alles kein Problem. Und da ging es nicht um Felgen Sonden u.A. Um Eigenbau sitzkonsolen und Teilen aus dem Motorsportbereich.
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Das mit dem fähigen TÜV - Prüfer , das wäre hier im Umkreis schön. Ist nur als Schüler mit dem Budget blöd, da ich mich selbst versorge.
Nun ja, warscheinlich sollte ich mich freuen , dass er noch fährt, wollte ihm zu den 300.000 km einen neuen Satz Kompletträder spendieren.
Danke, mit freundlichen Grüßen,
Philip
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Der Thread ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber das Thema Rad- Reifenkombination ist vermutlich immer aktuell...
Als ich bei meinem Twingo eine andere Reifengröße auf Stahlfelgen eintragen ließ, verlangte der Prüfer einen Nachweis, dass diese Kombination schon einmal auf diesem Fahrzeug geprüft wurde.
Um diesen Nachweis zu erbringen, habe ich einige Gutachten von Alurädern durchforstet, bis ich das passende gefunden hatte.
Da die kompletten Felgendaten (Einpresstiefe und Breite) des Gutachtens mit meinen Stahlfelgen übereinstimmte und auch die gewünschte Reifengröße aufgeführt war, gab´s dann den Eintrag, quasi mit Vergleichsgutachten.
Das zusätzlich die üblichen Kriterien, wie Freigängigkeit, etc. erfüllt sein müssen sollte klar sein.