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LED-Streifen um NSW und unter Scheinwerfer
#1
Hey Leute,

ich habe eine Frage bezüglich der LED-Streifen die ich unter dem Scheinwerfer und um die NSW gebaut habe. Ich wusste von vorn herein, dass es nicht erlaubt ist. Wusste aber nicht, das gleich meine Betriebserlaubnis erlischt... Naja egal.

Ich würde diese dennoch gern dran lassen, da ich es schön finde, wenn diese im dunkeln auf Treffen leuchten und man natürlich gleich ein Hingucker ist.

Hatte nun mal beim TÜV nachgefragt ob ich eine Chance habe sowas verbauen zu können.
Als ich nur das Wort LED in den Mund nahm, kam gleich vom TÜV "kannst vergessen".

Egal ob angebaut und aus, es ist nicht erlaubt. Da man ja das Erscheinungsbild des Autos ändert. Ist mir bewusst, da ich jeden Tag LKW´s sehe die schön den Innenraum nach Außen beleuchten. (Tolle Ablenkung)

Nun habe ich gefragt, ob man das denn nicht als Einstiegsbeleuchtung nehmen kann, damit man Nachts nicht in die Pfützen tritt. Selbst da gab es ein dickes NEIN und auch bei zugelassenen Streifen/Röhren mit E-Zeichen. Denn ich könnet das ja zwar mit Türkontakt schalten, aber nebenbei ja auch noch einen Schalter haben der das einfach einschaltet.

Bin echt langsam ratlos was man machen kann... Denn ich könnte ja schließlich jede Lampe in meinem Auto so schalten, dass diese ständig an ist bzw. das Tagfahrlicht bei einem Zugelassenen "Audi, BMW, ect." so schalten, das ich es auch extra anschalten kann.

Hat evtl. einer einen Rat für mich?
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#2
Falscher TÜVVER ?

Wäre mir neu das eine Einstiegshilfe nicht TÜV-Konform wäre.

Und E-Nummer (Geprüft als was stellt sich die Frage) ist eintragungsfrei ... Pasta und Aus.
Sonst müsste man Geprüfte TFL's ja auch eintragen lassen obwohl sie (Je nach Ausführung) die E-Nummer für TFL und für Standlicht haben.

Marcus
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#3
(05.03.2014, 17:19)Renaultschraubär schrieb: Wäre mir neu das eine Einstiegshilfe nicht TÜV-Konform wäre.

Dies hat der damit begründet, das die LED streifen kein E-Zeichen haben und das man diese ja durch einen zusätzliches Schalter ja anschalten kann. Heißt also, ich kann ja mit dem Schalter diese jederzeit dauerhaft anschalten. Ein Twingo hat leider keine Einstiegsbeleuchtung verbaut gehabt, die abgenommen wurde.
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#4
Ja ich verstehe schon ,ABER wenn du was findest (Aftermarket also "Tuning") mit E-Zeichen "Geprüft als Einstiegsbeleuchtung" oder ähnliches ... Dann kann es ihm Gepflegt egal sein.

Darauf wollte ich hinaus.

Wenn er sich Patout Querstellt würde ich ernsthaft schauen ob ein anderer nicht etwas "Toleranter" ist.

Marcus
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#5
So habe nun mal mit einem Sachverständigen TÜVer gesprochen. An sich ist bereits das anbringen der Led-streifen nicht legal. Sollten die ein E-Prüfzeichen haben, müsste man die eintragen lassen, dass wird aber kein TÜVer machen. Als Einstiegsbeleuchtung sind nur LED-Streifen unter der Tür zulässig, die beim Aufmachen angehen und nach unten strahlen.

Somit fährt jeder der die LED-Streifen um die NSW hat nicht zulässig und wenn man in eine Kontrolle kommt, muss man blechen. Kommt natürlich auch immer auf den Polizisten/ TÜVer an ob er es sieht und wie tolerant er ist.

Schade, das Deutschland da nun so ist, denn ich hätte die Streifen gern dran gelassen zum Showzweck, aber das wird wohl nichts. Außer es hat noch einer ne Idee?
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