Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Tagfahrtlicht Renault Twingo
#1
ZZTwingo1 
Hallöchen Leute

Da ich neu bin in diesem Tuning Forum berücksichtigt bitte evtl. diese Frage, die bestimmt schon tausendfach gestellt wurde Smile

Kurz und knapp ich fahr ein Renault Twingo Bj. 2000 und möchte gerne von euch wissen ob ich diese Led Lichter anbaun kann ?

http://www.ebay.de/itm/200523239653?ssPa...2913wt_992

und wo ich sie am besten plazieren kann, da ja in der Beschreibung drin steht, dass es in den Lamellen von der vordersten Verkleidung ginge.

Würde mich um Verbesserungsvorschläge o.ä freun Wink

Lg
Zitieren
Es bedanken sich:
#2
Die Leuchten an sich sind soweit ok.
Allerdings müssen bestimmte einbaumaße eingehalten werden,damit das ganze auch Legal ist.
Maximal 40 Cm von der Außenkante des Fahrzeuges entfernt und Mindestens 60 Cm Außeinander.Ebenso mindestens 25 cm hoch bis max 150cm höhe.
Damit ist ein einbau in den "Lamellen" nicht erlaubt.
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
Spritmonitor.de
Zitieren
Es bedanken sich: TwingoMKP
#3
(03.03.2013, 13:14)Darth Vader schrieb: Die Leuchten an sich sind soweit ok.
Allerdings müssen bestimmte einbaumaße eingehalten werden,damit das ganze auch Legal ist.
Maximal 40 Cm von der Außenkante des Fahrzeuges entfernt und Mindestens 60 Cm Außeinander.Ebenso mindestens 25 cm hoch bis max 150cm höhe.
Damit ist ein einbau in den "Lamellen" nicht erlaubt.


ok danke für die schnelle Antwort =)
dann werde ich vermutlich hingehen und stattdessen die standard birnen von den Nebelscheinwerfer mit Xenon o.ä tauschen ^^
Zitieren
Es bedanken sich:
#4
schau mal hier rein
http://www.twingotuningforum.de/thread-11620.html
Zitieren
Es bedanken sich: TwingoMKP
#5
xenon in normalen scheinwerfern ist nicht legal!
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
Zitieren
Es bedanken sich: TwingoMKP
#6
Ich hatte noch nen LED-Tagfahrlich Set als Ersatz für die Nebler Wink
Zitieren
Es bedanken sich: TwingoMKP
#7
(03.03.2013, 15:17)mkay1985 schrieb: xenon in normalen scheinwerfern ist nicht legal!

ich meinte auch Halogen Birnen mit xenongas drin das sind H4 Birnenhalterungen mit E-Prüfzeichen Wink
Zitieren
Es bedanken sich:
#8
Was denn jetzt?
Xenon oder halogen?
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
Zitieren
Es bedanken sich: TwingoMKP
#9
In den neblern ist meines wissens nach auch keine H4 Glühlampe drin
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
Spritmonitor.de
Zitieren
Es bedanken sich: TwingoMKP
#10
stimmt sollte eine h7 sein
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
Zitieren
Es bedanken sich: TwingoMKP
#11
(03.03.2013, 18:42)Darth Vader schrieb: In den neblern ist meines wissens nach auch keine H4 Glühlampe drin

nein quatsch ich meinte abblend und standlicht ^^
Zitieren
Es bedanken sich:
#12
also noch mal bitte ganz von vorne.
worum geht es jetzt und was genau hast du vor?
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
Zitieren
Es bedanken sich: TwingoMKP
#13
(03.03.2013, 19:56)mkay1985 schrieb: also noch mal bitte ganz von vorne.
worum geht es jetzt und was genau hast du vor?


hat sich erledigt Wink meine Frage war ob ich die oben gezeigten Lichter einbauen dürfte.
Es stellte sich heraus das es nicht ging und fertig.

das andere was ich im Anschluss meinte bezog sich darauf das ich mir auf jedenfall Birnen holen wollte die heller sind und bläulich,
damit wir jetzt nicht schon wieder hier dieses hin und her mit der Bezeichnung haben.
1x Abblendlicht
1x Standlicht komprände ?

So !! und die Birnen für die Nebelscheinwerfer würde ich stattdessen in betracht ziehen zu wechseln, anstatt mir Tageslicht dran zu machen.

Wenn es jetzt immer noch nicht geschnallt wird kann ich es nicht ändern Very Happy ^^
Fazit: Wir haben aneinander vorbei geredet !!
Zitieren
Es bedanken sich:


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste