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Bremsscheibe - Mindeststärke
#1
Liebe Twingo-Gemeinde,

ich habe im Januar einen Twingo EZ 07/1998 mit tagaktuellem TÜV gekauft. Jetzt beim Radwechsel habe ich festgestellt, daß die Stärke der vorderen Bremsscheiben 6,5mm beträgt, die Bremsbacken jedoch sehr gut aussehen.
Die Mindeststärke für dieses Baujahr beträgt wohl 7,0mm. Da ergeben sich für mich Fragen.

- Bin ich verpflichtet, 3 Monate nach dem Kauf/TÜV die Stärke zu kontrollieren?

- Wie oft muß ich dieses Maß kontrollieren? Genügt eine Kontrolle jeweils beim Wechsel der Bremsbacken oder vor dem TÜV-Termin?

- Also wann muß die Bremsscheibenstärke nachgemessen werden??? Rolling Eyes

Danke für Eure Hilfe.

Fred
C06 7/1998 D7F
Laguna I Ph. 2 2.0 16V F4R 11/1999
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#2
Hm, was du gesetzlich MUSST, weiß ich nicht genau... Prinzipiell ist der Halter/Fahrer dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.

Aber ich persönlich hätte wenig Lust mit der eh schon extrem schwach dimensionierten Bremsen auch noch mit Untermaß-Bremsscheiben rumzufahren...
Bei weniger Material sinkt auch die Wärmekapazität der Bremsscheibe (-> Fading tritt früher auf) und die mechanische Festigkeit sinkt (-> niemand kann dir garanteiren, dass sie bei einer Vollbremsung aus 150 in den Stand nicht reißt...)

Dazu kommt, dass Scheiben (z.B. von NK) knapp über 10€ pro Stück kosten => So viel ist mir meine Sicherheit wert, gesetzliche Vorschriften hin oder her.
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#3
Oh Danke für die Belehrung. Sie hat mir sehr geholfen, obwohl ich gerade wissen wollte, was ich gesetzlich tun MUSS Rolling Eyes

Zur Erklärung. Der Twingo ist tatsächlich das Zweitfahrzeug. Das soll heißen, dass er unser Nahverkehrsmittel ist, nicht weiter als 17 km fährt, dabei definitiv verkehrstechnisch nicht schneller als 80 km/h unterwegs ist. Für die Ausnahmen hiervon bin ich zuständig, kann aber aus gesundheitlichen Gründen die nächsten Wochen nicht selbst das Auto führen oder reparieren. Bisher habe ich immer 90% aller Arbeiten an unseren Fahrzeugen selbst ausgeführt, daher bin ich hier im Forum angemeldet.

So, wenn ich gesetzlich nichts falsch mache, dann will ich den Fahrzeugzustand so belassen, bis ich absehbar die Bremsen wieder selbst wechseln kann. Wenn ich aber damit einen Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsregeln zulasse, dann würde ich schnell eine Werkstatt mit der Mängelbeseitigung beauftragen, wenn auch ungern. Also deshalb meine Fragestellung. Otto "Normalautofahrer" legt sich doch auch nicht alle 4 Wochen mit der Messschraube unter sein Auto.
Dass ich die Verantwortung für mein Tun oder auch Nicht-Tun trage, das weiss ich schon.

Weiss jemand eine Lösung?
C06 7/1998 D7F
Laguna I Ph. 2 2.0 16V F4R 11/1999
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#4
Ich habe das Thema nochmal in einem anderen Forum platziert. Damit das hier kein unaufgelöstes Thema bleibt, kopiere ich die letzte Antwort hier mal rein:

Zitat:

Original geschrieben von Fred:

DANKE für das grosse Engagement Smile und die logischen Antworten.

Versteh das so, dass Mindestmasse immer einzuhalten sind, nicht nur an den Inspektionsterminen. Also werde ich ganz sicher wechseln !
Danke.


Da irrst Du Dich. Das Mindestmaß gibt an, ab wann keine neuen Bremsbeläge mehr bei der alten Scheibe verbaut werden dürfen.

Welche Restdicke haben die Bremsbeläge?
Erst beim nächsten Bremsbelagwechsel musst Du die Bremsscheiben auf jeden Fall tauschen. Beim letzten Wechsel waren die Bremsscheiben wohl noch knapp über der Grenze.

Also keine Panik und weiterfahren. Da ist auch nichts unsicher.
Gruß

GZ
C06 7/1998 D7F
Laguna I Ph. 2 2.0 16V F4R 11/1999
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#5
Kann mir auch net vorstellen daß man alle 2 Wochen mit der Schieblehre an den Bremsen rummessen muß.

üblicherweise schaut man, wenn man z.B von Winter- auf Sommerbereifung umstellt, oder halt wenn seltsame Geräusche beim Bremsen auftreten .... oder man hat ne Bremsbelagverschleißanzeige, die aber auch nicht immer gehen muß.
tschüss,

Harald_K
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#6
Ja klar.
Einfach immer weiter fahren, Bremsbeläge auch nicht wechseln.
Irgendwann knallt es dann.
Nicht alles was in Wikipedia steht stimmt.
Link klicken und runter scrollen. http://autokat.de/katalysator_reparatur.html
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#7
Beim Wechsel der Scheiben aber bitte auch die Beläge mit wechseln ....

und du bist vermutlich nicht verpflichtet, 3 Monate nach dem TÜV/HU die Bremsscheiben nachzumessen .... allerdings hast du es nun getan und 6,5 gemessen .... damit biste eigentlich verpflichtet, zu Tauschen. (Jetzt weißt du nämlich, daß deine Scheibe runter ist - und das zählt!)

kann mir allerdings nicht vorstellen, daß du in 3 Monaten nen halben Millimeter Bremsscheibe runtergebremst hast, also hats wohl der TÜVler schon übersehen .... ja, auch der verläßt sich erstmal auf seinen Prüfstand, guckt aber nach sowas auch ....

Zur "Kontrollpflicht" ... sagen wir mal so alle halbe Jahre, bei unter 10000km auch alle Jahre soltle man mal sowas wie ne "Inspektion" machen oder machen lassen .... das muß ja net alles gleichzeitig geschehen, daher mein Hinweis zum Wechsel Sommer/-Winterreifen .. da bietet sich die Bremsinspektion geradezu an ... zumindest bei den Scheibenbremsen - Trommelbremsen halten deutlich länger, da ist aber auch die Kontrolle schwerer - früher als man die Trommelbeläge noch selber nachstellen mußte gabs Kontrollöffnungen in der Bremsankerplatte, aber heute?? ...
tschüss,

Harald_K
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#8
Lieber Radiomann,
nun sei doch bitte nicht verschnupft. Mir ging es nicht darum, einen Vorwand zu finden, nur darauf zufahren, keine Bremsen mehr zu wechseln, ..., ich wollte nur die Rechtslage erfahren Rolling Eyes

GZ hat sich tatsächlich korrigiert. MINDESTMASSE SIND EINZUHALTEN.
Ich hatte vermutet, dass es so eine Regelung gibt, wie sie GZ geschildert hat, aber dem ist nun nicht so.

@Harald: Klar werden die Bremsen mit den Belägen gewechselt.
C06 7/1998 D7F
Laguna I Ph. 2 2.0 16V F4R 11/1999
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#9
Ich bin nicht verschnupft.
Mich ärgert nur diese Bürokraten Mentalität.
So nach dem Motto, die Vorschriften wurden eingehalten, kann ich doch nichts dafür dass mir die Beläge aus den Zangen geflogen sind.
Ist meiner Schwester mit ihrem Range Rover (der ist schon nicht mehr) passiert.
Mitten auf der Kreuzung haben sich die Beläge zwischen Zange und Scheibe verkeilt, der ging keinen cm mehr vor oder zurück.
Sowas muss nicht sein.
Dazu ist die Phase 1 Bremse schon neu unsäglich.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#10
Mindestmaß der Scheibe steht meist auf der Scheibe selber, denn die können sich von Haus aus um 0.5mm oder 1mm unterscheiden in Originalstärke... je nach Zange was da so rein passt.

Problematisch bei einer Scheibe unter Mindestmaß ist meist nicht die Bremskraft, sondern fehlende Wärmeleitfähigkeit und Festigkeit, das hat SteveS wunderbar beschrieben (Fading, Scheibenbruch etc.).

Noch schlimmer wirds, wenn dann nicht nur Scheibe runter ist sondern auch noch Beläge. Wenn du Pech hast, müssen die Kolben soweit ausstellen, das die sich an den Kanten der Führungskanäle verkeilen und festgehen.

Dieses Problem hatte ich mal beim Motorrad bei ca 60km/h... konnte mich zum Glück fangen, doch die Scheibe glühte und schmolz mir noch die Bremszange auf -> Seitdem schau ich genauer hin und wechsel nicht ne Woche später, sondern sofort.
-> Kleiner Unterschied. Twingo Scheiben und Beläge kosten fast nichts... Der Scheibenwechsel hat mich dieses Jahr bei meinem Motorrad gut 400€ gekostet, ohne Beläge (nochmal 60€) und selber gemacht.
Liebe Grüße aus dem Westen Berlins!
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#11
Moin

Ich hab mir damals (1998-2008 ) angewöhnt, bei meinen 1. Twingo, bei jeden Belagwechsel, die Scheiben mitzuwechseln, und das werde ich auch weiter so machen.

Gruß
Markus
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#12
Ja, bei diesen lustigen "Scheibchen", bei denen zwischen Neumaß und "End"maß gerade mal 1mm, d.h. 0.5mm Material je Seite liegen, ist das wohl gar nicht anders möglich. (wobei einem bei den Preisen für die Scheiben das Lachen wirklich nicht vergeht... Für das was man für Beläge und zwei Scheiben zahlt, bekommt man bei anderen Autos nicht mal eine einzige Scheibe...)

Damit die Scheibe einen zweiten Satz Beläge auch durchhält, dürfte sie nach dem ersten Satz ja gerade mal um 0.25mm je Seite verschlissen sein o.O.

Also so rechne ich zumindest immer. Wenn nach dem ersten Satz Beläge noch die Hälfte oder mehr des Verschleißmaßes übrig ist, darf die Scheibe bleiben.
(z.B. Vaters Golf: Vorne neu 22mm, Verschleißgrenze 19mm => nach dem ersten Belag waren nur noch 20mm übrig => raus mit dem Ding, Hinten waren es 9mm neu, 7mm als Grenze => nach dem ersten Satz Beläge ziemlich genau 8mm übrig => die durften bleiben.)
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