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Vorschriften ...keine Ahnung.
Werde aber auch aus gleichem Grund welche verbauen müssen. Habe daher mal ein Augenmerk darauf gehabt wie die bei anderen Autos positioniert sind. Sehr viele neue Kisten haben sogar welche ...wohl um den Designerlampen genüge zu tun^^ ...jedenfalls sind sehr viele recht tief (also nach unten), in der Schürze eingearbeitet. Von der Form her sind die meisten recht lange und dafür sehr schmal. Gefällt mir ...werde mir wohl so welche besorgen.
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JEDES Auto hat Reflektoren net nur einige!
Bei den meisten sind sie in der rückleuchte integriert.
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STVZO §53 Abs.4
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
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aber bitte keine dreieckigen - die sind nämlich nur für Anhänger.
tschüss,
Harald_K
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Die genauen Angaben zu den Reflektoren sowie deren Anbringung kannst du aus der zu den Rückleuchten gehörenden ABE entnehmen, dort sollte normalerweise auch eine Zeichnung zu diesem Thema bei sein.
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es gibt auf jedenfall bestimmungen wo die Reflektoren sitzen.... und sie müssen ein E Prüfzeichen besitzen..... andernfalls wäre es so als ob du die rückleuchten ohne abe bzw eintragung fahren würdest ... hatte bei meinem polo damals oft ärger wegen diesen blöden Dingern..... gibt jedesmal drei punkte und Betriebserlaubnis erloschen.....
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Aber eine bereits vorhandene 3te Bremsleuchte einfach weglassen ist egal oder wie?
Du hast zwar Recht was die Reflektoren angeht, aber insgesamt widersprichst du dir selbst total...