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Mit "ausgeschallteten" TFL´s übern TÜV ?
#1
Hallo Leute,

ich hatte mir letztes Jahr TFL´s eingebaut.
Da meine diese sogenannte "Runterdimmfunktion" haben und somit laut StVO auch als Positionslicht angesehen werden gilt ja eine Einbauhöhe von min. 35cm.

Ich hatte mich aber an den üblichen 25 cm orientiert.

Nun meine Frage,
ist es möglich und StVO gerecht, wenn ich einen Schalter einbaue, mit dem ich die TFL´s komplett ausschalten kann, dann beim TÜV damit durch zu kommen !?!

Quasi, TFL´s die ausgeschaltet sind, spielen dann keine Rolle mehr !?

MfG Prod

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In gedenken an ...
Mein Twingo
Shaun-Sound XD

Wissen ist Macht. Unwissenheit macht nichts.
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#2
Ich denke es wird dann darauf ankommen wie sie geschaltet sind.

Sprich solang das licht aus ist müssen sie mit voller leuchtkraft leuchten und sobald licht an halt nur abgedimmt. ob da jetzt der ien und aus zustand generell ne rolle spielt villt einfach mal zum tüv fragen
Wer später Bremst, fährt länger schnell Smile
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#3
(09.02.2012, 15:33)Battlewurscht schrieb: Ich denke es wird dann darauf ankommen wie sie geschaltet sind.

Sprich solang das licht aus ist müssen sie mit voller leuchtkraft leuchten und sobald licht an halt nur abgedimmt. ob da jetzt der ien und aus zustand generell ne rolle spielt villt einfach mal zum tüv fragen

Ich hatte mal auf einem Treffen jemanden in einer Kontrolle getroffen, der Stress bezüglich falsch montierter Xenon Leuchten hatte.
Die Grünen meinten nach der Mängelkarte etc., dass er weiter fahren dürfe solange es Hell sei und die Xenon aus blieben.


Daher mein Gedanke mit dem Schalter.

MfG Prod


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#4
Klemm sie einfach solange ab das sie garnicht gehen fertig Razz
Gruß
Patrick

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#5
beim tüv muss aber soweit ich weiß alles was am auto dran ist auch funktionieren
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#6
(09.02.2012, 16:00)Loobby schrieb: Klemm sie einfach solange ab das sie garnicht gehen fertig Razz

Deshalb ja den Schalter.

Aber hat das mal einer Versucht bzw. schon Erfahrung bezüglich des TÜV´s
Die Bullen haben mit meinen TFL`s kein Problem

MfG Prod


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#7
(09.02.2012, 16:07)Gordini527 schrieb: beim tüv muss aber soweit ich weiß alles was am auto dran ist auch funktionieren

So sieht das aus ... ein motierter, aber nicht funktionierender Heckscheibenwischer ist z.B. ein Mangel Wink

Du solltest sie also aicherheitshalber demontieren Sad
Coach 2,0 16V ... mehr Unterstatement geht nicht Cool
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#8
Also zum tüf'ig hab ich damals ein bisschen getrickst ^^
Holt dir einfach ein kill-switch mit 3 anschlussklemmen.
1. is halt die Phase.
2. ist ein Steuermodul mit dimming.
3. is ein steuermodul mit ausschaltung.

den schalter packste irgentwo unauffällig hin.
dann kannste zum tüf die schalterstellung mit ausschaltung einstellen wenn das abblendlicht an ist und wenn der tüf vorbei ist nimmste wieder die andere schalterstellung wo das modul mit dimmung hängt.

Einfach abklemmen ist wie oben schon geschrieben auffällig & die Tüf'ler sind ja auch nicht blöd, die riechen sofort was los ist wenn sie so nen TFL sehen was ohne funktion ist.

So bin ich jedenfall voriges jahr durchgekommen Smile
?????? » ii L o v E My M u s ii k w o r L d « ??????

[Bild: 572321_5.png]
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#9
Nein Begründung: Alles am Auto was dran und drin ist mus zugelassen seien und "Funktionieren". Wink
Und die nächste Sache währe wenn du die als Standlichter klemmst müssen deine Glühbirnen raus von deinen normalen Standlichter ind dehn Scheinwerfer. Denn laut TÜV und Stvzo darf mann keine 4 Standlichter vorne haben. Wink
OSSI -- ORIGINAL,SCHÖN,SEXY,INTELLIGENT Laughing
[b]
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#10
Deine Sorgen hät ich gerne =D
Bau sie doch einfach aus oder leih dir irgendwo n Stoßstange und mach die für denn Tüv drauf... ist ja egal welche Farbe.

Wink
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#11
(11.02.2012, 09:06)Butsher schrieb: ...
laut TÜV und Stvzo darf mann keine 4 Standlichter vorne haben. Wink

Habe ich zwar auch schon davon gehört, bezweifle ich aber immer noch, da ich keinen Gesetzestext zu finden konnte.
Wenn du einen hast, bitte schick ihn mir zu. Very Happy



(11.02.2012, 12:29)MC Twingo - TFNRW schrieb: Deine Sorgen hät ich gerne =D
Bau sie doch einfach aus oder leih dir irgendwo n Stoßstange und mach die für denn Tüv drauf... ist ja egal welche Farbe.

Wink

Eine Sorge ist es nicht. Eher eine Überlegung, da ich von einem User hier angesprochen wurde und mir der Höhenunterschied bezüglich "Standlichtfunktion" von 25 auf 35 cm aufgefallen ist.

In meiner mitgelieferte Montageanleitung der TFL´s , war dieser Hinweis leider nicht vermerkt.

Der Ausbau ist nicht möglich.
An den Tausch der Stoßstange hatte ich auch schon gedacht.
Ich fahr mal zum Schrotti, mal schauen was die für eine alte Phase 3 Stoßstange nehmen.


Wollte nur hier mal meinte Überlegung mitteilen um, mit euch, den bestmöglichen Weg zu finden.


MfG Prod

MfG Prod


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#12
(11.02.2012, 09:06)Butsher schrieb: Nein Begründung: Alles am Auto was dran und drin ist mus zugelassen seien und "Funktionieren". Wink
Und die nächste Sache währe wenn du die als Standlichter klemmst müssen deine Glühbirnen raus von deinen normalen Standlichter ind dehn Scheinwerfer. Denn laut TÜV und Stvzo darf mann keine 4 Standlichter vorne haben. Wink

Letztes Jahr bei der Dekra ham se mir auch gesagt das ich die Standlichtbirnen aus den Hauptscheinwerfern nehmen muss,da die TFL´s bei eingeschalteten standlicht um 50% abdimmen und somit die funktion übernehmen.

Der prüfer fand´s auch ne blöde regelung,da ja auch LKW´s ne ganze Kirmisbeleuchtung an Orginal Positionslampen haben.
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
Spritmonitor.de
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#13
(11.02.2012, 09:06)Butsher schrieb: Denn laut TÜV und Stvzo darf mann keine 4 Standlichter vorne haben. Wink

und unter wasläuft das dann bei LKW´s wenn man vorn nen Lampenbügel mit vier riesen hellas mit standlicht funktion mit anhat ?

aber wie marcelo sagt für paar euro andere stoßstange besorgt damit übern tüv und gut ist ^^

hie rnochmal ein gutes beispiel Wink und es interrresiert keinen tüv

[Bild: 2u9pwm9.jpg]
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#14
LKW haben andere Gesetzestexe das wovon ich geradet habe wahr für Kraftfahrzeuge und nicht für LKW´s .
Denn LKW´s dürfen ja auch mehrere bregrenzungleuchten stanlichter und fernlichter haben. Die Gesetze habe ich nicht gemacht . Kannst du alles in der Stvzo nachlesen . Da steht alles drin wie viele stückzahlen und was auch wichtig ist Abmaze für höhen usw. Wink
Tagfahrlicht:
http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/Egh.htm#Aj

Standlicht bzw. Parklicht
http://mitglied.multimania.de/Autoelektrik/Egh.htm#Ac

Viel spaß und ps. für Kraftfahrzeuge keine LKW ;P
OSSI -- ORIGINAL,SCHÖN,SEXY,INTELLIGENT Laughing
[b]
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