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Tagesfahrlicht
#1
ZZTwingo1 
Guten Morgen.

Ich hatte gestern mal wieder eine Begenung mit der Polizei, die mich zwar nicht anhalten mussten sodern weil ich mein Twingo kurzzeitig abgestellt habe und dabei mein Standlicht angelassen habe, was erstmal nicht verwerflich ist.

Nur habe ich mein TFL folgendermaßen geschaltet, wie im Folgenden Übersichtsplan.

[Bild: xzosiduz2nh.jpg]

Und das ganze Funktioniert dann folgendermaßen.
Sobald die Zündung gestartet wird schalten sich die Tagesfahrleuchten ein (100%).
Sobald jedoch das Standlicht dazugeschaltet wird, werden die TFL um 50% gedimmt.
Wenn jetzt jedoch das Abblendlicht eingeschaltet wird schalten sich die TFL komplett aus.

Nun meinte aber der Polizist das, ich das ganze bitte ausschalten solle bzw die TFL stillgelegt werden müssen wenn ich schon das Standlicht inbetrieb nehme.
Hatte eine weile jedoch noch mit ihm diskutiert da ich nur soviel weiß das die StVo vorschreibt das die TFL erst beim einschalten des Abblendlichtes aus sein müssen.
Nur war der Polizist sturrer als ich dachte.
Ich hab dann einfach nachgegeben und meine TFL durch meinen "kill-switch" ausgeschaltet & durfte dann weiter fahren.

Als ich nun nochmal in der StVo geschaut habe, habe ich folgendes gefunden :

Zitat:Die »Zusätzlichen«: Das verlangt die StVZO

Beleuchtungseinrichtung

Tagfahrleuchten:
Farbe: Weiß

Anbauvorschriften

Ein Leuchtenpärchen in bauartgenehmigter Ausführung wird
für die Ausstattung von Pkw mit Tagfahrleuchten gefordert.
Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte.
Maximal 40 cm vom seitlichen Umriss des Wagens dürfen die
äußeren Ränder der Tagfahrleuchten entfernt sein. Höhenabstand
zur Fahrbahn: Mindestens 25 cm (Leuchten-Unterkante)
und höchstens 150 cm (Leuchten-Oberkante).

Schaltung / Betrieb

Automatisch müssen die Tagfahrleuchten in Betrieb gehen,
wenn der Zündschlüssel in Startposition gebracht wird. Diese
Automatik muss ein- und ausschaltbar sein. Und: Sobald das
reguläre Fern- bzw. Abblendlicht eingeschaltet wird, müssen
die Tagfahrleuchten erlöschen.
Nur bei Sichtbedingungen, die kein Fern- bzw. Abblendlicht erfordern,
dürfen Tagfahrleuchten benutzt werden. Sehr nützlich
und energiesparend sind sie für Fahrten in Deutschland und
den vielen anderen Staaten, die "Licht am Tag" empfehlen bzw.
verlangen.

Quelle : http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1.../1_104.PDF


Von daher sollte der Polizist doch eigentlich falsch gelegen haben.
Da ich ja alle bedingungen erfülle, denn ich greife nochmal auf :

Zitat:Automatisch müssen die Tagfahrleuchten in Betrieb gehen,
wenn der Zündschlüssel in Startposition gebracht wird. Diese
Automatik muss ein- und ausschaltbar sein.

Trifft vollkommen zu, da meine TFL per Zündung angehen und ich diese Automatik auch durch meinen "Kill-Swich" ausschalten kann.

Zitat:Und: Sobald das
reguläre Fern- bzw. Abblendlicht eingeschaltet wird, müssen
die Tagfahrleuchten erlöschen.

Trift ebendfals zu durch das R87 Steuermodul.

Zitat:Nur bei Sichtbedingungen, die kein Fern- bzw. Abblendlicht erfordern,
dürfen Tagfahrleuchten benutzt werden.

Sprich wenn ich das Standlicht anhabe müsste ich meine TFL nichtmal um 50% dimmen sondern könnte sie auch mit 100%tiger Leuchtkraft leuchten lassen.
Ich hab sie aber trotzdem gedimmt da ich das sie sehr grell im dunklen Wirken.

Wie seht ihr das ganze?
?????? » ii L o v E My M u s ii k w o r L d « ??????

[Bild: 572321_5.png]
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#2
also in D darfst du mit Standlicht nicht fahren.

von daher ist es im Prinzip egal, ob deine TFL da an oder aus sind ....

im Übrigen halte ich von diesen Tagfahrlampen eh nix.

zum Einen sind sie kein Ersatz wenn du mit Licht fahren mußt, daher sind sie kein Beitrag zum Energiesparen, sondern verbrauchen im Gegenteil zusätzlich Energie, udn das völlig unnötig (jaja, ich weiß, Audi kann nicht irren ... oder doch?)

zum Andren war es mal so, daß man den Motorradfahrern nahegelegt hat, auch tagsüber mit Licht zu fahren, damit sie von den andren Verkehrsteilnehmern besser erkannt werden - das wird nun mit den Tagfahrlampen wieder weggeblendet ... könnte mehr Unfälle geben.
tschüss,

Harald_K
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#3
also hier gehts doch jetzt nicht dadrum ob du mit standlicht fahren darfst oder nicht sondern darum ob er sich an die Vorschriften gehalten hat.

Und das ist doch eindeutig der Fall, da die angehen beim betätigen der Zündung und ausgehen sobald das Abblend- bzw. Fernlicht angemacht wird.
Lass das alles so wie du es jetzt hast da du dich an alles gehalten hast.

dabei ich halte auch nichts vom TFL aber wer es mag bitte Smile
Sie haben den schnelleren wagen, doch ich fahr vor ihnen Cool
DOUBLE 2012 BVB 4-EVER Doubleparty BORSIG PLATZ 13.05.2012 ICH WAR DABEI



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#4
Fakt ist aber auch, dass bei Nutzung der TFL als Positionsleuchten (gedimmt) die originalen Positionsleuchten (Standlicht) still zu legen sind!

Das TFL bei Standlicht zu dimmen und DANN bei Abblendlicht ganz aus zu schalten ist auch Quatsch.
Entweder die TFL sind an, oder aber Abblendlicht (da ist Standlicht inklusive!) und die TFL sind dann AUS.
Oder du benutzt die TFL auch bei Abblendlicht als Positionsleuchten (gedimmt), DANN aber bitte die originalen Positionslampen rausdrehen!

Die einzige Situation bei der es erlaubt ist lediglich das Standlicht (im Scheinwerfer) an zu haben ist in Verbindung mit den Nebelscheinwerfern und das ja eben nur bei schlechter Sicht! Ansonsten ist das Fahren mit "nur" Standlicht eh verboten!
(20.11.2011, 10:59)Muchi schrieb:
Zitat:Nur bei Sichtbedingungen, die kein Fern- bzw. Abblendlicht erfordern,
dürfen Tagfahrleuchten benutzt werden.

Sprich wenn ich das Standlicht anhabe müsste ich meine TFL nichtmal um 50% dimmen sondern könnte sie auch mit 100%tiger Leuchtkraft leuchten lassen.

Falsch!

FAZIT: Der Cop war im Recht!
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