Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#1
Moin,

ich hab mal eine Frage an die Rechtsexperten.

Am 26.03.2011 hab ich einen Recaro Sportsitz bei ebay für 95€ verkauft.
Der Käufer war eine Autopolsterei.
Das Geld wurde direkt per Paypal überwiesen.

Versand gabs nicht, nur Abholung.

Der Sitz steht heute noch hier...

Was gibts da rechtlich für Möglichkeiten?

Ich hab ihm jetzt per Mail eine Frist von 14 Tagen gesetzt, in dem er den Sitz abholen kann mit vorheriger Terminabsprache. Wenn er dem nicht nachgeht, seh ich mich gezwungen den Sitz anderweitig zu verkaufen.

Gibt es da rechtliche Regelungen?

Eine Erinnerung hat er erhalten. Ich weiß nicht mehr genau wann, aber auf jeden Fall nicht länger als 4 Wochen nach Kauf.


Grüße
Matze
Zitieren
Es bedanken sich:
#2
Wen er der bitte nicht nachkommt, überweise ihm das Geld zurück (soweit ich weis geht das bei Paypal ohne probleme) und stelle die Sitze nochmal zum Verkauf ein.
Zitieren
Es bedanken sich:
#3
Die Frage ist,wielange man Warten "Muss" um weiter zu verkaufen etc.
Was geht,das der Käufer (weil er seiner pflicht dem abholen nicht nachkommt) den Differenzbetrag beim Neuen Verkauf zahlen muss,aufgrund dessen,das du eben solang warten musstest/hast.
Hab son fall vor kurzem gehabt,da wurde mir vom erst käufer durch meinen Anwalt der Differenzbetrag,den ich weniger erhalten habe zu seinem kaufpreis (war bei ebay)ausgezahlt. Weil ihm 1sekunde nach dem ende einfiel,Fragen zu stellen und plötzlich meinte,er will den Moniceiver doch nicht,weil war ja fürn Freund..

Wenn du ne Rechtsschutz hast,Anwalt konsultieren,dann bist du auf der Sicheren Seite
Zitieren
Es bedanken sich:
#4
"Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.
....
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle."
Zitat von Ebay Rechtsportal
Zitieren
Es bedanken sich:
#5
Ganz ehrlich,ob ebay was sagt oder in Hamburg fällt ne Schaufel um..
Der ladern ist der letzte Dreck,was Problemlösungen angeht. Da werden sogar offensichtliche Drohungen übersehen,weils ja geld einbringt.Viel gerede und nichts Passiert.Statt dessen wird das Opfer dann als Täter hingestellt...Danke ebay.
Zitieren
Es bedanken sich:
#6
Zitat:Wen er der bitte nicht nachkommt, überweise ihm das Geld zurück (soweit ich weis geht das bei Paypal ohne probleme) und stelle die Sitze nochmal zum Verkauf ein.

Das kann er sich abschminken. Das Geld is mir. Der Zug is abgefahren.
Er kann den Sitz jetzt abholen kommen oder nicht.
Er erfüllt seinen Teil vom Kaufvertrag nicht. Die Frage ist, wie Zion sagt, wie lange muss ich warten, bis ich das Geld behalten UND den Sitz anderweitig verkaufen darf. Das Geld is längsr verplant.

Sich an ebay zu wenden ist Zeitverschwendung.
Das interessiert die einen feuchten...

Immerhin steht das Ding hier rum und nimmt Platz weg.
Zitieren
Es bedanken sich:
#7
Das jetzt fast nen halbes Jahr her... Irgendwann ist mal gut. Finde ich jedenfalls.
Solltest dich dennoch absichern vorher bevor du so Handelst
Zitieren
Es bedanken sich:
#8
Du kannst über deinen Anwalt eine Klage zur Einhaltung des Kaufvertrages +Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Hatte soetwas auch schon und der Quadratmeter hat mir damals 400.- euro extra eingebracht!
Musst nur nachweisen das du den Platz nicht für andere Sachen zum Abstellen nutzen konntest.
Die Kosten muss der Käufer tragen(Deinen RA+alle Kosten die dir und ihm entstehen)
so long..ebay ist dreck!!!!
[Bild: widget_40.png]
Zitieren
Es bedanken sich:
#9
Ich wiß, das Thema ist schon ein bisschen her, aber ich möchte dennoch antworten:

(22.09.2011, 14:19)Zion Audio schrieb: Ganz ehrlich,ob ebay was sagt oder in Hamburg fällt ne Schaufel um..
Der ladern ist der letzte Dreck,was Problemlösungen angeht. Da werden sogar offensichtliche Drohungen übersehen,weils ja geld einbringt.Viel gerede und nichts Passiert.Statt dessen wird das Opfer dann als Täter hingestellt...Danke ebay.

Was soll Ebay auch groß machen? Es stellt die Plattform und fertig.
Kaufverträge schließen allein Käufer und Verkäufer.
Aber das scheint vielen nicht bewusst zu sein.
Das Internet ist kein rechtfreier Raum.

(22.09.2011, 14:23)Drummermatze schrieb: Das kann er sich abschminken. Das Geld is mir. Der Zug is abgefahren.
Er kann den Sitz jetzt abholen kommen oder nicht.
Er erfüllt seinen Teil vom Kaufvertrag nicht. Die Frage ist, wie Zion sagt, wie lange muss ich warten, bis ich das Geld behalten UND den Sitz anderweitig verkaufen darf. Das Geld is längsr verplant.

Der Artikel wurde bezahlt und damit hat der Käufer einen Anspruch auf den Artikel erworben, der erst mit Ablauf von 3 Jahren nach dem lfd. Kalenderjahr erlischt.


Gibts denn mittlerweile was Neues?
Zitieren
Es bedanken sich:
#10
Ich hab ihm eine Frist gesetzt, das Teil innerhalb von 2 Wochen abzuholen.
Keine Reaktion. Die 14 Tage sind mittlerweile um.

d.h. das Teil steht 3 Jahre bei mir rum und nimmt Platz weg?
Kann man wenigstens Lagerkosten geltend machen?
Zitieren
Es bedanken sich:
#11
(10.10.2011, 09:40)Drummermatze schrieb: Ich hab ihm eine Frist gesetzt, das Teil innerhalb von 2 Wochen abzuholen.
Keine Reaktion. Die 14 Tage sind mittlerweile um.

d.h. das Teil steht 3 Jahre bei mir rum und nimmt Platz weg?
Kann man wenigstens Lagerkosten geltend machen?

Eigentlich nicht, denn das hätte schon Bestandteil des KV sein müssen.

Bist du rechtschutzversichert?

Dann könntest du nämlich folgendes machen:

Schriftlich anmahnen mit Frist (Einschreiben).

Dann den KV rückgängig machen (schriftlich, Einschreiben).

Abwarten.

Wenn nix kommt neu verkaufen.

Die Frage nach der Rechtschutz: Könnte Probleme geben, weil per Einschreiben verschickt, K sagt, du hättest ihm einen leeren Brief geschickt. Müsstest du dann notfalls mit Anwalt klären.
Zitieren
Es bedanken sich:
#12
(10.10.2011, 10:27)Paddelboot schrieb:
(10.10.2011, 09:40)Drummermatze schrieb: Ich hab ihm eine Frist gesetzt, das Teil innerhalb von 2 Wochen abzuholen.
Keine Reaktion. Die 14 Tage sind mittlerweile um.

d.h. das Teil steht 3 Jahre bei mir rum und nimmt Platz weg?
Kann man wenigstens Lagerkosten geltend machen?

Eigentlich nicht, denn das hätte schon Bestandteil des KV sein müssen.

Bist du rechtschutzversichert?

Dann könntest du nämlich folgendes machen:

Schriftlich anmahnen mit Frist (Einschreiben).

Dann den KV rückgängig machen (schriftlich, Einschreiben).

Abwarten.

Wenn nix kommt neu verkaufen.

Die Frage nach der Rechtschutz: Könnte Probleme geben, weil per Einschreiben verschickt, K sagt, du hättest ihm einen leeren Brief geschickt. Müsstest du dann notfalls mit Anwalt klären.

ebay stellt nicht nur die Plattform sondern auch den Rechtsbeistand und gibt in den AGBs vorgaben zur erfüllung des Kaufes/abschlusses..
Diese besagen das die Zahlung sowie der Versand innerhalb von maximal 7 tagen zu erfolgen hat.Vorraussetzung ist natürlich das der Käufer auch bezahlt was ja bei ebay nur sehr selten der fall ist.Die Abholung muss natürlich gemäß der ebay AGB(wenn nicht anders vereinbart)genauso erfolgen.Geh zum Anwalt und lass dem Käufer einen netten Brief mit Fristgebung schreiben ,das hat Juristisch mehr Hand und Fuss als wenn du es ihm schreibst.Somit bist du auch abgesichert im falle einer Anzeige vom Käufer!
Ps:einfach wieder neu verkaufen kommt einem bewussten betrug sehr nahe da er dadurch sich bereichern würde...somit ein vorsatz Betrug wäre.
[Bild: widget_40.png]
Zitieren
Es bedanken sich:


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rechtsfrage - Schwarzgeld dannym92 14 12.885 29.09.2011, 08:17
Letzter Beitrag: twingotrilogologe
  Abholung aus der Schweiz Salvos 1 2.097 24.02.2011, 18:33
Letzter Beitrag: Broadcasttechniker
  Artikel bei Ebay genial beschrieben Carsten 2 2.763 27.11.2009, 22:20
Letzter Beitrag: Carsten
  Artikel gekauft aber nicht erhalten ! arnno 12 7.854 27.09.2009, 17:00
Letzter Beitrag: Toecutter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste