Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
TÜV Vorschriften
#1
dieses hier könnte besonders für neulinge interresant sein


Beim Tuning müssen Vorschriften und Regeln Beachtet werden.

Hier habe ich einige davon aufgeschrieben.

Diese spiegeln jedoch nicht meine Meinung wieder, jedoch sollen sie Euch helfen, die Änderungen an Eurem Fahrzeug einzutragen. Für alle Eintragungen die nicht mit diesen Regeln konform sind, gibt es noch die Möglichkeit der Eintragung nach § 17 StVZO.

Dieses solltet Ihr jedoch mit Eurem TÜV-Prüfer durchsprechen.

Tieferlegung

Bodenfreiheit:

Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefergelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von ca 800mm Breite und einer Höhe von 110mm berührungslos überfahren können. Dies ist jedoch keine gesetzliche Vorschrift, denn es gibt keine genaue Definition im deutschen Gesetzbuch, wie tief ein Auto sein darf.

Scheinwerfer & Co

Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändert sich auch die Höhe von Anbauteilen z.B. Scheinwerfer. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch gesetzliche Grenzmaße vorgeschrieben (z.B. § 50 StVZO ), die weder unter- noch überschritten werden dürfen.

- Frontscheinwerfer 500mm Lichtaustrittsunterkante
- Vordere Fahrtrichtungsanzeiger 350mm Lichtaustrittsunterkante
- Seitliche Fahrtrichungsanzeiger 500mm Lichtaustrittsunterkante
- Nebelscheinwerfer 250mm Lichtaustrittsunterkante
- Tagfahrleuchten 250mm Lichtaustrittsunterkante
- Seitenmarkierungsleuchten 250mm Lichtaustrittsunterkante
- Nebelschlußleuchte 250mm Lichtaustrittsunterkante
- Rückfahrleuchte 250mm Lichtaustrittsunterkante
- Rückstrahler (Reflektor) 350mm Lichtaustrittsunterkante

Die angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße und dürfen nicht unterschritten werden.

AHK

Ist am Fahrzeugeine Anhängerkupplung verbaut, so muß das Maß von Kugelmitte bis
Fahrbahn bei voll beladenem Fahrzeug zwischen 350mm und 420mm liegen.

Für eine Eintragung dürfen Sie folgende Dokumente nicht vergessen:

- Teilegenehmigung (ABE, ABG, EG, ECE)
- Teilegutachten eines zulässigen Technischen Dienstes.

Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen (EG-Typengenehmigung) für das Fahrzeug genehmigt sein.

Rad & Reifen

Für eine Eintragung müssen folgende Dokumente vorliegen:

- ABE, ABG, EG-Typengenehmigung, ECE
- Teilegutachten eines zulässigen Technischen Dienstes.

In dem Teilegutachten muss das entsprechende Fahzeug explizit aufgeführt sein. Wobei die Anbauprüfung auf jeden Fall folgende Punkte umfassen muß:

- Ausreichende Radabdeckung
- Ausreichende Freigängigkeit
- Trag- und Geschwindigkeitsindex entsprechend der Eintragung in den
Fahrzeugpapieren oder höherwertig.
- Der Radumfang muß immer annähernd gleich bleiben, eine Abweichung ist
nur bis zu einer Toleranz von 8% zulässig
- Die Wirkung der Bremse, das Abgasverhalten, die Fahrzeuggeräusche
müssen auf Grund des geänderten Reifenumfang überprüft werden.

Karosserie

Spoiler & Schweller

Spoiler oder Schweller werden in der Fachsprache auch als Luftleiteinrichungen bezeichnet. Diese Teile sorgen jedoch nicht nur für einen frischen Look, sondern können auch das Fahrverhalten eines Fahrzeugs erheblich verändern. Achsen werden unterschiedlich be- und entlastet, das Lenkverhalten wird beeinflußt und bestimmte Anbauten stellen leider auch ein erhöhtes Verletzungsrisiko für andere Verkehrteilnehmer dar. Daher ist bei diesen Teilen in der Regel eine Anbau-Begutachtung vorgeschrieben. Für reihenweise gefertigte Teile müssen gültige
Prüfzeugnisse vorgelegt werden (z.B. Materialgutachten)

Motorhaube, Kotflügel & Co

Solange es sich bei den verwendeten Elemanten um Originalersatzteile oder Ident-Teile handelt, ist der Umbau unproblematisch und bedarf keiner zusaätzlichen Prüfung.

Anders verhält es sich, wenn Kunststoffteile, wie GFK oder Carbon zum Einsatz kommen. Für diese reihenweise gefertigten Teile müssen jeweils gültige Prüfzeugnisse vorliegen.

Bei der Verwendung von so genannten Luftschlitzen, welche in Originalteile nachträglich eingesetzt oder eingearbeitet werden ist eine Abnahme nicht erforderlich, jedoch sollten diese keine scharfen Kanten ausweisen, sodaß keine Verletzungsgefahr für ander Verkehrsteilnehmer besteht.

Scheiben & Leuchten

Scheiben und Leuchten müssen bauartgeprüfte Teile sein. Hier verursachen jegliche Änderungen ein Erlöschen der Bauartgenehmigung. Die Verwendung von nicht bauartgenehmigten Teilen bringt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zum erlöschen. Beispiele unzulässiger Veränderungen sind das Lackiern oder floaten von Scheiben bzw. Leuchten, sowie auch die Veränderung der Farbe des Leuchtmittels. z.B. Eine weiße Standlichtbirne wird blau eingefärbt.

Innenraum

Lenkrad

Im Falle eines Unfalles kann das Lenkrad beim Fahrer erhebliche Verletzungen hervorrufen. Daher wird diese Fahrzeugteil besonders umfangreich geprüft. Beim Austausch gegen Zubehörteile dürfen nur geprüfte Lenkräder eingebaut werden.Sollte ein Fahrzeug serienmäßig mit Airbag ausgerüstet sein, so ist die Umrüstung auf ein Lenkrad ohne Airbag problematisch. Es muß nachgewiesen werden, daß der Insassenschutz ohne Frontairbag gemäß den Richtlinien erhalten bleibt. Beim Austausch eines Lenkrads muß natürlich immer die Sicht auf die Geschwindigkeitsanzeige sowie sonstige Armaturen gewährt bleiben.

Armaturen

Geschwindigkeitsanzeige und Wegstreckenzähler sind vorgeschrieben. Zusätzliche Armaturen wie z.B. Drehzahlmesser, Öldruck, Öl- und Wassertemperatur, ect. können ohne weitere Eintragungen ins Fahrzeug eingebaut werden. Der Anbau entsprechender Instrumente auf das Armaturenbrett darf den Sichtkreis des Fahrers allerdings nicht einschränken. Die Instrumente müssen außerdem in entsprechende Gehäuse eingebaut werden.

Sitze

Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder "stylisch" aussehen, sondern auch der StVZO entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verrstellbereich in Längsrichtung sowie einen gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne (30 Grad) aufweisen. Es muß gewährleistet sein, daß die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen üssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG/ ECE- Prüfzeichen)

Schaltknüppel

Schaltknüppel dürfen gewöhnlich ohne Eintragungen gewechselt werden. Scharfkantige, spitze, oder ähnliche Schaltknüppel dürfen jedoch nicht eingebaut werden, sie gelten als gefährliche Fahrzeugteile im Innenraum. Auch beleuchtete Schalthebel sind aufgrund der Blendgefahr prinzipiell unzulässig.

Überrollbügel

Anforderungen an Überrollbügel sind in der Regel in sportlichen Vorschriften geregelt.
Seitend der StVZO sind legendlich folgende Punkte wichtig:

- Vorhandensein von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten
- Abpolsterung der Überrollvorrichtung in den Anprallzonen
- die Sicht nach vorne und seitlich darf nicht beeinflußt werden
- keine scharfen Kanten bzw. herausstehende Schrauben

Außerdem muß die Antidröhnmasse bzw. der Unterbodenschutz an den Verschraubungspunkten der Überrollvorrichtung zur Karosserie vollflächig entfernt werden. Rostschutz in Form von Farbe darf an diesen Stellen jedoch aufgebracht werden.

So das wars, ich hoffe diese Tipps helfen Euch weiter, ansonsten solltet Ihr Eure Tuningmaßnahmen vorher mit Eurem zuständigen TÜV-Prüfer besprechen.

*Quelle Tüv NRW

_________________
Einfachheit ist das Resultat der Reife


http://www.heide-twingos.de







Zitieren
Es bedanken sich:
#2
sehr interresant, und auserdem finde ich es toll das du dir zeit genommen hast dies alles niederzuschreiben.

Zitieren
Es bedanken sich:
#3
Ja, die gute Guttenberg Tastatur


Die Überschrift würde ich mal korrigieren.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#4
Danke,ja,ja,der alte Guttenberg
Einfachheit ist das Resultat der Reife


http://www.heide-twingos.de







Zitieren
Es bedanken sich:


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste